Fatale Entscheidung: Abschiebung von minderjährigen „Flüchtlingen“ nur bei Aufnahmemöglichkeit im Herkunftsland

15. Januar 2021
Fatale Entscheidung: Abschiebung von minderjährigen „Flüchtlingen“ nur bei Aufnahmemöglichkeit im Herkunftsland
International
6
Foto: Symbolbild

Luxemburg. Kein guter Tag für den Kampf gegen illegale Migration: der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat jetzt entschieden, daß minderjährige „Flüchtlinge“ grundsätzlich nur dann in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden dürfen, wenn dort für sie eine „geeignete Aufnahmemöglichkeit“ besteht. Andernfalls muß ihnen in der EU vorübergehender Aufenthalt gewährt werden. Die Abschiebung ist in diesen Fällen auch dann unzulässig, wenn deren Durchsetzung bis zur Volljährigkeit ausgesetzt bleibt.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Konkret verwarfen die Luxemburger Richter die niederländische Praxis im Umgang mit minderjährigen „Flüchtlingen“, die keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz haben. Ein 15jähriger Ghanaer (korrekter: sein niederländischer Anwalt) hatte gegen seine Abschiebungsverfügung geklagt.

Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, daß durch eine Abschiebung die Schulausbildung des Betroffenen und seine Verbindung zu einer Pflegefamilie beeinträchtigt würde. Über das Luxemburger Urteil werden sich nicht zuletzt zahllose Familien in türkischen und griechischen Migrantenlagern freuen, die ihre minderjährigen Kinder schon jetzt zu Tausenden nach Deutschland vorausschicken – in der Gewißheit, daß sie in absehbarer Zeit nachkommen dürfen. (mü)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:

https://netzladen.lesenundschenken.de/krisenbereit/

6 Kommentare

  1. Kalle sagt:

    Noch was vergessen: die Regierungen müssen sich aber nicht daran halten.
    Es gibt keine durchsetzbaren Zwangsmaßnehmen. Man muß nur standhaft genug sein. Auf Dauer wird so natürlich eine europäische Rechtssprechnung unsinnig, aber das muß wohl so kommen, wenn Gerichte so massiv ihre Kompetenzen aus ideologischen Gründen überschreiten und europäisches Recht ad absurdum führen.

  2. Kalle sagt:

    Die Richter am EuGH hat schon unser ehemaliger Bundespräsident Herzog dafür kritisiert,daß sie durch ausschweifende Rechtsauslegung die Grenze zwischen Rechtssprechung und Rechtssetzung verwischen bzw. überschreiten.
    Das verwundert nicht, denn sie werden von den Regierungen entsandt und sind somit im allgemeinen politisch gemehme Figuren.

  3. Altchemnitzer sagt:

    Ist doch schon egal. da sind Kreise am wirken, denen sind wir einfach nicht gewachsen. übrigens, die sind sich einig.

  4. Mike Hunter sagt:

    Der EUGh verdreht das Recht wie es ihm passt. Es ist ein korrupter Saftladen , der sofort geschlossen gehört. Mit der Begründung darf kein minderjähriger Flüchtling mehr Familiennachzug betreiben. Denn er hat sich von seiner ursprünglichen Familie gelöst. Ich hoffe auf einen Umschwung in der Gesellschaft und darauf, dass die luxemburger Richter selbst einmal vor ihren Richtern stehen werden!

  5. Wolfgang Schlichting sagt:

    Wo gibt es denn noch einen Kampf gegen die illegale Migration, in Deutschland garantiert nicht, hier bereitet man sich auf einen endlosen Lockdown vor, zu dessen Verordnungen ein Hausarrest rund um die Uhr gehört und wer das Haus nicht zwecks Arztbesuch, oder Einkauf von Nahrungsmitteln, sondern zwecks Kampf gegen die illegale Migration verlässt, sitzt noch am selben Tag in der „Klapse“.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert