Warschau. So geht´s auch: anders als hierzulande und in den meisten anderen westlichen Ländern will Polen künftig die üblich gewordene Zensur in den sozialen Netzwerken unterbinden. Maßgabe soll nur sein, was gesetzlich erlaubt ist – linksideologische „Gemeinschaftsstandards“ wie bei Facebook will Polen künftig nicht mehr dulden.
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Im Nachbarland soll demnach die Redefreiheit der Bürger vor ideologischer Zensur durch die sozialen Netzwerke geschützt werden. Das Warschauer Justizministerium legte jetzt eine Vorlage vor, der zufolge legale Inhalte in sozialen Medien nicht einfach gelöscht oder sanktioniert werden dürfen.
Laut dem stellvertretenden Justizminister Sebastian Kaleta soll auf diese Weise ideologische Zensur verhindert werden. Zudem sei es ein Zeichen gegen doppelte Standards vonseiten der Betreiber sozialer Medien.
Justizminister Ziobro kündigte außerdem an, die Gesetzesinitiative solle es Nutzern sozialer Medien ermöglichen, Beschwerden gegen die Entfernung von Online-Posts einzureichen. Zudem soll es einen „Sondergerichtshof für die Redefreiheit“ geben. Das Gesetz solle den Nutzern die Gewißheit geben, daß ihre Rechte geschützt seien und ihre Beiträge nicht willkürlich von den Betreibern der Netzwerke gelöscht werden können.
Nach dem neuen „Gesetz zur Freiheit der Äußerung eigener Überzeugungen und zur Suche und Verbreitung von Informationen im Internet“ soll es den Betreibern von sozialen Netzwerkbetreibern künftig nicht mehr erlaubt sein, Inhalte zu löschen und Accounts zu löschen, wenn diese nicht gegen in Polen geltende Gesetze verstoßen. Nutzer können sich dann gegen solche Schritte mit einer Beschwerde an die Plattform selbst wenden, die 24 Stunden Zeit hat, darüber zu entscheiden.
Gegen diese Entscheidung hat der Nutzer, sollte sie nicht in seinem Sinne ausfallen, binnen weiterer 48 Stunden die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung seines Beitrages oder Accounts zu beantragen. Gerichte sollen dem Gesetz zufolge innerhalb von sieben Tagen im Rahmen eines elektronisch geführten Verfahrens über die Beschwerde entscheiden.
Sollte das soziale Netzwerk sich weigern, einer Gerichtsentscheidung zugunsten eines Beschwerdeführers Folge zu leisten, könnte die staatliche Behörde für elektronische Kommunikation eine Geldbuße von umgerechnet bis zu 1,8 Millionen Euro verhängen.
Mit ihrer Gesetzesinitiative will die polnische Regierung vor allem ideologischer Zensur und Willkür entgegenwirken. Justizminister Ziobro erklärte: „Häufig sind die Opfer ideologischer Zensur in Polen auch Vertreter hier tätiger Gruppen, deren Inhalte entfernt und blockiert werden aus dem einzigen Grund, daß sie Ansichten vertreten und sich von Werten leiten lassen, die aus Sicht der Betreiber der Netzwerke nicht akzeptabel sind – die ihrerseits dadurch einen noch stärkeren Einfluß auf die Funktionsweise der sozialen Medien ausüben.“
Auch in Zukunft sollen die sozialen Netzwerke in Polen freilich kein rechtsfreier Raum sein. Gesetze zum Schutz der Menschenwürde und der persönlichen Ehre rechtfertigen weiterhin das Entfernen von Inhalten, die gegen diese Schutzgüter gerichtet sind. Und auch künftig werden öffentliche Beleidigungen und Falschbehauptungen über gewählte Amtsträger, die polnische Nation, die Republik oder das politische System nicht zulässig sein, ebenso die Diffamierung von Religionen oder Aufstachelung zu Haß oder Gewalt gegen Personengruppen, Institutionen oder Einrichtungen.
Unverkennbar ist aber, daß Polen mit dem neuen Gesetz der Meinungsfreiheit im Internet wieder ein Stückweit zu ihrem Recht verholfen hat. In Westeuropa kann man davon längst nur noch träumen. (mü)
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