München. Trotz Corona und (angeblichen) Grenzkontrollen – das Schleusergeschäft kennt keine Pause. Im Gegenteil, jetzt sieht sich das Bundeskriminalamt neuerlich mit einem florierenden Geschäftsmodell konfrontiert: professionelle Banden organisieren Scheinehen, um Ausländern ein Bleiberecht in Deutschland zu ermöglichen.
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In München stehen derzeit vier Angeklagte aus Nepal, Indien und Rumänien vor Gericht. Pro Fall sollen sie bis zu 20.000 Euro kassiert haben. Die Anklage wirft ihnen „gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern“ vor. Sie sollen sich spätestens im Frühjahr 2016 (!) zu einer kriminellen Gruppe zusammengeschlossen haben, um Menschen insbesondere aus Nepal und Indien nach Deutschland zu schleusen.
Die „Geschäftsidee“: laut Staatsanwaltschaft vermittelten die Angeklagten den Ausländern Scheinehen mit EU-Bürgern und verschafften ihnen damit eine Eintrittskarte in die Bundesrepublik Deutschland. Die Täter konnten sich dabei das sogenannte „abgeleitete Freizügigkeitsrecht“ der EU zunutze machen. Demnach genießen Ehepartner von Personen, die ein Aufenthaltsrecht in der EU haben, ebenfalls das Recht, ihren Wohnort innerhalb der EU frei zu wählen. Das gilt auch für Angehörige, die selbst keine EU-Bürger sind – im Münchner Fall also für Menschen aus Nepal und Indien.
Die Angeklagten perfektionierten ihre „Geschäftsidee“ offenbar und konnten Ausländer über eine eigens gegründete und als „Hilfsorganisation“ getarnte Adresse anwerben. Dabei wurden die Bewerber mithilfe erschlichener Visa oder gefälschter Reisepässe zunächst nach Deutschland geholt. Dann sollen die Angeklagten über eine in Hamburg ansässige Hochzeitsagentur Eheschließungen angemeldet haben, die später in Dänemark vollzogen wurden. Dort waren die bürokratischen Hürden für Trauungen zwischen ausländischen Partnern seinerzeit sehr niedrig. In Wirklichkeit handelte es sich um Ehen, die nur zum Schein eingegangen wurden. Als „Schein-Ehepartner“ besorgten die Angeklagten Frauen und Männer mit EU-Staatsangehörigkeit, insbesondere aus Rumänien. Dann wurden die Inder und Nepalesen wieder nach Deutschland gebracht und beantragten her eine Aufenthaltskarte für Ehegatten von EU-Bürgern – die ihnen in der Regel problemlos ausgestellt wurde.
Der Münchner Fall ist im übrigen kein Einzelfall. Immer wieder stoßen Ermittler im gesamten Bundesgebiet auf ähnliche Straftaten. Zuletzt gab es größere Prozesse in Berlin und Stuttgart. Auch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main führte zwischen 2017 und 2019 mehrere Großverfahren gegen kosovarische Banden. Allerdings, räumt das BKA ein, ist die wasserdichte Überführung der Täter in der Praxis oft sehr schwierig. (st)
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WAs hier erzählt wird, ist schon seit ca. 25 Jahren bekannt.
Also absolut nichts neues, Scheinehen wurden schon immer geschlossen und die Politk aht zu jeder Zeit nur zugeschaut.
[…] 18. Dezember 2020 Zuerst! ZUERST! 0 […]