Justitia (Foto: flickr/dierk schaefer, CC BY 2.0)
Berlin. Der Fall ist noch in trauriger Erinnerung: Vor einigen Wochen wurde im niedersächsischen Kirchweyhe ein junger Deutscher von einer Bande halbstarker Schläger mit „Migrationshintergrund“ angegriffen und, schon auf dem Boden liegend, durch Sprünge auf Kopf und Brustbereich so schwer verletzt, daß er nicht mehr aus dem Koma erwachte.
Kaum zu glauben, aber traurige Realität in Deutschland: Die örtlichen Behörden unter Leitung des SPD-Bürgermeisters hatten nichts eiligeres zu tun als – einen „Runden Tisch gegen Rechtsextremismus“ einzuberufen. Als sich Bürger zu Trauer- und Beileidsbekundungen in Kirchweyhe einfanden, mußten sie sich zum Teil hochnotpeinlichen Kontrollen stellen. Mitgeführte Deutschlandfahnen wurden von der aufmarschierten Polizei konfisziert.
Natürlich verlor auch der Bundespräsident kein Wort des Bedauerns, und die türkische Regierung, deren Vertreter derzeit beim Münchner sogenannten „NSU“-Prozeß die Rolle der Aufpasser spielen, hüllte sich in Schweigen. Der Ermordete war ja „nur“ Deutscher. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn fünf halbstarke Deutsche einen Türken in gleicher Weise umgebracht hätten.
Die Ungleichbehandlung durch Medien und veröffentlichte Meinung setzt sich vor den Gerichten fort. Deutsche ohne „Migrationshintergrund“ sind in Deutschland inzwischen Menschen zweiter Klasse. Diesen Eindruck vermitteln eine ganze Reihe aktueller Fälle.
In Nürnberg-Gostenhof wurde ein sieben Jahre altes Mädchen auf dem Schulweg von einem 41 Jahre alten arbeitslosen Ausländer vergewaltigt. Der Ermittlungsrichter erließ bis zur Gerichtsverhandlung keinen Haftbefehl, weil „keine Wiederholungsgefahr“ bestehe. „Es gibt keine Anhaltspunkte für Flucht- und Wiederholungsgefahr“, sagte die Justizsprecherin. Dabei hatte das Mädchen den Mann in einer Kinderschänder-Fotodatei der Polizei identifiziert, und dieser hatte die Tat auch gestanden.
Ein anderer Fall: Ein 28 Jahre alter Türke, der unlängst in Olpe wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht stand, erhielt gerade einmal sieben Monate auf Bewährung. Während seine Frau arbeitete, hatte der arbeitslose Türke das 18 Jahre alte Kindermädchen der Familie daheim begrapscht, sexuell genötigt und – so das Kindermädchen – zu vergewaltigen versucht. Der Mann sagte, er habe das Kindermädchen doch nur „ein wenig massieren wollen“. Das Gericht glaubte ihm.
„Bewährungsstrafe für ‚Massage’“ überschrieben die Lokalmedien das Urteil der verständnisvollen Richter. Nur am Rande sei erwähnt, daß der arbeitslose Türke das deutsche Kindermädchen vom Sozialamt finanziert bekam. Eigenartig: Bundesbürger ohne „Migrationshintergrund“, die Kinder vergewaltigen oder zu vergewaltigen versuchen, werden erfahrungsgemäß nicht mit vergleichbarer Milde behandelt.
Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs und allenfalls der Anfang einer Reihe von Urteilen, die ethnischen Deutschen zeigen, welchen Stellenwert sie im eigenen Land heute noch haben. Tendenz: sinkend.
Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.