Dortmund/Münster. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster konnte sich jetzt im Streit um von der Stadt verhängte Quarantäneauflagen eine betroffene symptomfreie Familie aus Dortmund durchsetzen. Die angeordnete Quarantäne für die Familie sei rechtswidrig, entschied das OVG. Es wies damit eine Beschwerde der Stadt Dortmund gegen einen gleichlautenden Eilbeschluß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ab.
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Nach einer Schülerparty Ende August hatten sich in Dortmund 28 von 35 anwesenden Jugendlichen mit dem Coronavirus infiziert. Als Reaktion darauf verhängte die Stadt Ausgangssperren für zahlreiche Mitschüler sowie deren Familien, obwohl diese keine Symptome zeigten. Die Mutter einer Kontaktperson klagte daraufhin gegen die Stadt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Dortmunderin recht und urteilte, daß von der Klägerin keine Ansteckungsgefahr ausgehe. Das OVG bestätigte diesen Beschluß nun. (rk)
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Das Coronavirus ist schwächer geworden
Aber die USA können jederzeit ein weiteres Virus nach Europa einschleppen.
Das könnte dann die „zweite Welle“ werden,
von der immer die Rede ist.
EINE Superspreaderin ist aufgeflogen.
In Garmisch.
Man versucht es jetzt kleinzureden.
Wir können davon ausgehen:
Es sind noch viel mehr US-Agenten unterwegs
in Sachen Destabilisierung Europas.
Gute Nachricht ! Aber bei einem nicht verifizierten Testverfahren von Infizierten zu sprechen halte ich hier schon für sehr mutig – wenn nicht sogar gewagt….
Könnte es sein, daß die symtomfreien Coronauten möglicheweise garnicht infiziert bzw. fehldiagnostiziert wurden ? Ich fürchte allerdings diese Frage grenzt bereits an Ketzerei…
Vielen Dank für die Meldung.