Der Kampf um Nord Stream 2 geht weiter: Jetzt sabotiert die Bundesnetzagentur

19. Mai 2020
Der Kampf um Nord Stream 2 geht weiter: Jetzt sabotiert die Bundesnetzagentur
Wirtschaft
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Foto: Symbolbild

Bonn. Seit langem ist das russisch-deutsche Pipelineprojekt Nord Stream 2 Zielobjekt vor allem amerikanischer Sabotageversuche. Kein geringerer als der US-Botschafter in Deutschland, Grenell, kritisierte das Projekt, das eigentlich zur Energiesicherheit Deutschlands beitragen soll, in deutschen Medien mit deutlichen Worten und fordert die Bundesregierung auf, das Vorhaben zu begraben. Doch noch hält Berlin gegen alle Widerstände an Nord Stream 2 fest.

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Umso fragwürdiger, daß jetzt ausgerechnet die Bundesnetzagentur der ambitionierten Pipeline, die eigentlich 2020 ihren regulären Betrieb aufnehmen soll, den nächsten Knüppel zwischen die Beine wirft. Am Freitag lehnte die Agentur einen Antrag der Gasprom-Tochtergesellschaft Nord Stream 2 AG ab, das Projekt in deutschen Hoheitsgewässern von der geltenden EU-Regulierung auszunehmen. Die Dritte Gasrichtlinie verbietet unter anderem, daß Lieferanten und Pipelinebetreiber wie im Falle von Gasprom und Nord Stream 2 identisch sind. Auch ermöglicht sie den Netzzugang für andere Lieferanten und macht Vorgaben zur Kostenregulierung.

Die Regulierungsbehörde begründet ihre Entscheidung damit, daß die Röhrenleitung zum Stichtag 23. Mai 2019 noch nicht fertiggestellt worden sei; die Fertigstellung hätte eine Freistellung gerechtfertigt. Nord Stream 2 argumentiert hingegen, daß es gemäß den rechtlichen Grundlagen ausreiche, die Mittelzusagen zum Stichtag „fertiggestellt“ zu haben. Das Unternehmen habe „unwiderrufliche Investitionen in Milliardenhöhe getätigt, lange bevor die Europäische Kommission ihren Plan bekanntgab, die Gasrichtlinie zu ändern“, teilte die Gesellschaft in einer ersten Stellungnahme mit.

Die Fall wird nun aller Voraussicht nach die Gerichte beschäftigen. Die Gasprom-Tochter teilte mit, man ziehe alle nötigen Schritte zur Wahrung der eigenen Rechte in Betracht, „einschließlich einer Anfechtung dieser Entscheidung vor deutschen Gerichten“. Man vertrete vielmehr weiterhin die Ansicht, „daß die Pipeline zum Stichtag 23. Mai 2019 im wirtschaftlichen Sinne fertiggestellt war.“ Internationale Rechtsexperten hätten bestätigt, daß eine Reduzierung des Begriffs „fertiggestellt“ auf den Abschluß des physischen Baus einer Gaspipeline den Grundsatz des Vertrauensschutzes und weitere Grundrechte des EU-Rechts verletze und auch gegen das deutsche Grundgesetz verstoße.

Die Ablehnung des Freistellungsantrags mache im übrigen die „diskriminierende Wirkung der geänderten EU-Gasrichtlinie noch offensichtlicher“. Nord Stream 2 hatte die Änderung schon zuvor vor dem Europäischen Gerichtshof und in einem Schiedsverfahren angefochten. Der Konzern wiederholte seine Position, daß die neue Pipeline ein vollständig genehmigtes Projekt sei, „das im Einklang mit nationalem und internationalem Recht gebaut wird“. Der Betrieb von Nord Stream 2 werde „alle anwendbaren rechtlichen Anforderungen erfüllen“. (mü)

Bildquelle: Wikimedia/Bair175/CC BY-SA 3.0 (Bildformat bearb.)

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3 Kommentare

  1. […] Der Kampf um Nord Stream 2 geht weiter: Jetzt sabotiert die Bundesnetzagentur […]

  2. Sack sagt:

    Früher hatte die DDR den regierenden Botschafter Pjotr Abrassimow …

  3. Lack sagt:

    Souveränität heißt das Wort, was einen beträchtlichen deutschen Mangel bezeichnet. Fremde Interessen gehen vor. Die Liste ist inzwischen lang …

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