Warschau. Polen nimmt Abschied von den sogenannten „europäischen Werten“. Künftig gibt es im östlichen Nachbarland rechtliche Hindernisse für Sexualkunde. Der Sejim, das Parlament in Warschau, stimmte jetzt in erster Lesung für einen Gesetzentwurf, den die Bürgerinitiative „Stoppt Pädophilie“ eingebracht hatte.
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Die Novelle sieht eine Ergänzung des Strafrechts vor: wer als Erzieher, Pfleger oder Lehrer „Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen durch Minderjährige propagiert oder lobt“, muß demnach mit drei Jahren Gefängnis rechnen. Linke und EU-Propagandisten zeigen sich jetzt besorgt, das Gesetz könne so ausgelegt werden, daß Sexualaufklärung strafrechtlich verfolgt wird.
Das Gesetzesprojekt muß nun noch in den Ausschüssen behandelt werden, bevor es dem Parlament erneut vorgelegt wird. (mü)
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Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:
ex mit Minderjährigen muss verboten und streng bestraft werden“ …UND EINE ENGLAENDERIN /VOM GESUNDHEITSMINISTERIUM/ SAGTE VOR 14 /?/ JAHREN, DASS SEX MIT
MINDERJAEHRIGEN IHNEN KEINEN SCHADEN ANRICHTE“.!!!
Ein Kinderpsychologe hat sich mal im Deutschen Fernsehen vehement gegen einen eigenständigen Sexualkundeunterricht an Grundschulen und an Oberschulen bis zu einer bestimmten Klasse – in Kitas sowieso – ausgesprochen. Wer Kinder mit „Sex in allen Variationen“ vertraut macht, würde deren Kinderseelen massiv verletzen und ihnen die Kindheit rauben, denn Kindheit ist empfindungsmäßig asexuell. Und wenn Kinder ein bestimmtes Alter erreicht hätten, würden sie von ganz allein „sexuelle Gefühle entdecken“. Das wäre dann der geeignete Zeitpunkt, an dem die Eltern – nicht die Schule! – ihre Kinder (sexuell) aufklären sollten. Die Schule könnte „Sex“ und alles was damit zu tun hat freilich unter dem Thema Fortpflanzung/Vermehrung im Biologieunterricht behandeln.
Natürlich ließe sich im realen Leben nicht vermeiden, daß Minderjährige miteinander „so manches ausprobieren“, nicht selten mit den bekannten Folgen wie einer Schwangerschaft. Wenn aber Erwachsene mit Minderjährigen „Sex haben“ oder Minderjährige anstiften, mit Erwachsenen oder miteinander „Sex zu haben“, so ist das eine Straftat und muß entsprechend geahndet werden!
[…] Bron: https://zuerst.de […]
Ganz klar, Sex mit Minderjährigen muss verboten und streng bestraft werden. Aber dieses Gesetzt hört sich auch für mich etwas merkwürdig an. Diese sexuellen Handlungen können ja auch die Minderjährigen untereinander betreffen. Und Volljährig ist man erst ab 18. Wenn das Gesetz in dieser Weise ausgelegt wird, geht es an der Realität vorbei.