Leipzig. Die linksextreme Internetplattform „linksunten.indymedia“ bleibt verboten – allerdings nur aus vereinsrechtlichen Gründen. Das Bundesverwaltungsgericht wies jetzt die Klage gegen das Verbot ab. Nach Auffassung der Richter handelte es sich bei „linksunten.indymedia“ um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Die betreffenden Personen hätten sich zusammengeschlossen, um über die Plattform eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Gegen das Verbot könne daher nur ein Verein vorgehen, nicht aber einzelne Kläger. Zu den Gründen für das Verbot durch das Innenministerium 2017 nahmen die Richter inhaltlich keine Stellung.
Die Anwälte der Kläger kündigten an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Das Verbot von „linksunten.indymedia“ hatte im August 2017 der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ausgesprochen. Die Website galt als die einflußreichste Plattform gewaltbereiter Linksextremisten in Deutschland. Sie werde seit Jahren genutzt, „um Haß gegen Andersdenkende und Repräsentanten des Landes zu säen“, sagte de Maizière damals zur Begründung. (rk)