Genf. Eine folgenschwere Entscheidung, deren Konsequenzen noch gar nicht absehbar sind: nach einem Urteil des UNO-Menschenrechtsausschusses in Genf darf sogenannten „Klimaflüchtlingen“ das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn ihr Leben in Gefahr ist.
Angestoßen hatte diesen Beschluß die Klage eines Bewohners des pazifischen Inselstaates Kiribati, der gegen die Ausweisung seiner Familie aus Neuseeland im Jahr 2015 Beschwerde einlegte. Der Mann führte an, daß der steigende Meeresspiegel die Inseln seines Heimatstaates unbewohnbar mache, die Fläche für Ackerbau zurückgehe und das Trinkwasser durch Salzwasser kontaminiert werde.
Der UN-Ausschußexperte Yuval Shany erklärte: „Dieser Beschluß etabliert neue Standards, die den Erfolg in Fällen künftiger Asylgesuche, die sich auf Folgen des Klimawandels beziehen, leichter machen können.“ Der UNO-Menschenrechtsausschuß stellte fest, daß Länder Asylsuchende nicht abweisen dürfen, wenn ihr Recht auf Leben durch die klimabedingte Lage in ihrer Heimat bedroht wird.
Insbesondere westeuropäische und bundesdeutsche Zuwanderungs-Lobbyisten drängen schon seit geraumer Zeit darauf, daß der angebliche „Klimawandel“ endlich als Asylgrund anerkannt wird. Weitere Migrantenmassen aus der Dritten Welt werden nicht lange auf sich warten lassen. (mü)