Wegen „Verdachtsfall“-Präfung gegen „Flügel“ und JA: AfD klagt gegen Verfassungsschutz

10. Januar 2020
Wegen „Verdachtsfall“-Präfung gegen „Flügel“ und JA: AfD klagt gegen Verfassungsschutz
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die AfD will sich juristisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Wehr setzen. Mit zwei Klagen will die Partei erreichen, daß der VS den rechten „Flügel“ der Partei sowie die Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) nicht länger als „Verdachtsfälle“ führt.

In zwei Schriftsätzen, die kürzlich vom Parteivorstand abgesegnet wurden, wehrt sich die AfD gegen die Einstufungen. Nach ihrem Willen soll es dem Verfassungsschutz untersagt werden, die JA künftig als „Verdachtsfall“ zu bezeichnen. Zudem soll das Gericht erklären, daß die öffentliche Einstufung der JA als Verdachtsfall durch das Bundesamt Mitte Januar 2019 rechtswidrig war. Nach Ansicht der AfD-Juristen gibt es keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die eine Einstufung der JA als Verdachtsfall rechtfertigten.

Schon im Februar 2019 hatte die AfD Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht, mit der sie es der Behörde untersagen wollte, die Partei weiterhin öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen. Kurz darauf erließ das Verwaltungsgericht in Köln eine entsprechende einstweilige Anordnung.

Mit Blick auf ihren „Flügel“ argumentiert die AfD, bei diesem handle es sich um eine organisatorisch nicht definierte Gruppierung innerhalb der Partei. „Der ‘Flügel’ ist kein Verein oder eine offiziell anerkannte Teilorganisation der Klägerin. Beim ‘Flügel’ handelt es sich vielmehr um überhaupt keine Organisation, sondern allenfalls um eine vage Sammelbezeichnung für einzelne, wechselnde, nirgendwo definierte Mitglieder der Klägerin von unbekannter Anzahl und Identität“, heißt es im Schriftsatz wörtlich. Umso gravierender sei die Einstufung als „Verdachtsfall“, als infolge der unklaren Abgrenzung der Mitgliedschaft die Überwachung durch den VS letztlich allen Parteimitgliedern drohe.

Auch wirke sich die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung negativ auf das Ansehen der AfD aus und schmälere ihre Attraktivität beim Wähler. Daher greife diese Maßnahme des Verfassungsschutzes in den demokratischen Willensbildungsprozeß ein. (rk)

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