Berlin. SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht genügt ihr Kampf gegen „Hetze“ – der sich in aller Regel gegen politisch Rechtsstehende richtet – noch nicht. Sie befürwortet jetzt die Wiedereinführung des Delikts „Befürwortung von Straftaten“. „Wir sind in der Prüfung und schauen uns den früheren Straftatbestand ganz genau an“, sagte die Ministerin Medien gegenüber.
Mehrere CDU-Innenpolitiker hatten sich zuvor für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen. Unter anderem sei die Wiedereinführung des Tatbestands „Befürwortung von Straftaten“ geplant, der 1981 abgeschafft worden war, schrieben die Abgeordneten in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Dieser schloß sich der Forderung an.
„Die beeinflussende Rolle, die aggressive Posts im Internet bei politisch motivierten Straftaten spielen, wird immer offensichtlicher“, hieß es in dem Schreiben. Deshalb sei es notwendig, „deutliche Signale an die aktiven Hetzer“ zu senden.
Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags sei eine Wiedereinführung des Straftatbestandes 1989 abgelehnt worden, da die Regelung kaum zu Verurteilungen geführt habe. Die Situation habe sich aufgrund des Internets nun aber gänzlich geändert, begründeten die CDU-Politiker ihren Vorstoß.
Erst Ende Oktober hatte die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket gegen „Haß im Netz“ beschlossen. Die Betreiber von sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen künftig strafbare Inhalte nicht nur löschen, sondern auch an Behörden melden, inklusive der IP-Adresse des betroffenen Nutzers. Außerdem sollen Haß und Beleidigung im Internet künftig härter bestraft werden. Wenn jetzt auch noch die „Befürwortung von Straftaten“ dazukommt, kann ein einziges „Gefällt mir“ bei Facebook zur Verurteilung reichen. (se)
Bös Ding braucht Weile. Das muss ja alles so formuliert werden, dass es zwar objektiv klingt, aber trotzdem nur die heimatbewahrendenden Patrioten trifft.
Da kenne ich doch Leute,die Straftaten verfolgen müßten, aber …