Krefeld. Eine brisante Buch-Neuerscheinung: der Arzt, Neurologe und Bestsellerautor Burkhard Voß rechnet in seinem neuen Werk „Wenn der Kapitän als erster von Bord geht“ mit der bundesdeutschen Kuscheljustiz und zahlreichen linksliberalen Vorurteilen auf. Seine These: unsere Gesellschaft fördert Drückeberger und Egozentriker. Auch das Justizsystem sei verbesserungswürdig. Denn es verhindere nicht nur „Helden“, sondern bringe geradezu systematisch Antihelden hervor. Das sind Täter, die rücksichtslos und unbeherrscht kriminell und nur auf ihren Vorteil bedacht sind – antisozial, empathielos und ohne jegliches Schuldbewußtsein. Sie haben Energie und manchmal auch den Mut eines Helden, Ideale und höhere Ziele sind ihnen jedoch völlig fremd.
Außerhalb der eigenen Bedürfnisbefriedigung können sie mit nichts etwas anfangen. Ist ihr Verhalten weder durch Strafen noch Therapie beeinflußbar und vermutet man zum Teil biologische Ursachen, spricht man von „Soziopathen“ oder antisozialen Persönlichkeiten. Begünstigt werden sie in Voß´ Augen durch ein Justizsystem, das von sozialromantischen Vorstellungen aus den 70er Jahren geprägt ist.
Doch diese sind heute überholt. Inzwischen haben es Justiz und Gesellschaft mit jugendlichen Intensivtätern und Migrationshintergründlern zu tun, die über Justiz und Strafvollzug in Deutschland nur lachen können. Dennoch halten sich die linken Klischees der 70er Jahre hartnäckig – Straftäter dürfen nur ja nicht zu hart angefaßt werden und müßten vor allem ausgiebig therapiert und resozialisiert werden. Dabei setzt sich unter Experten längst die Einsicht wieder durch, daß ein Gutteil des menschlichen Sozialverhaltens nicht therapiert werden kann, weil es genetisch angeboren ist.
Auch Burkhard Voß schließt sich dieser Einschätzung an: zumindest ein Teil der Persönlichkeitseigenschaften muß biologische Ursachen haben bzw. erblich bedingt sein. Beim anderen Teil sind Psychologie und Soziologie die Taktgeber. Sowohl ein biologistischer als auch ein psychosozialer Determinismus hätte dramatische gesellschaftliche Konsequenzen. Denn logisch zu Ende gedacht würde eine persönliche Schuld automatisch nicht mehr existieren.
Der biologistische Verbrecher wäre ein Fall für die Genchirurgie, der psychosoziale für Sozialpädagogen und forensische Psychiatrie. Sollte die letzte Variante nicht finanzier- oder sonst wie realisierbar sein, dann könnte tatsächlich eine Ära des „Antihelden“ anbrechen, warnt Voß. Bis dahin gilt: wer sich nicht heldenhaft verhält, hat heute guten Chancen, behandelt zu werden. Mal sozialpädagogisch, mal psychotherapeutisch. Aber eine funktionierende Justiz sieht anders aus. Voß´ Buch ist eine erfreulich deutliche Abrechnung mit altlinken Irrtümern, die unsere Gesellschaft bis heute belasten. (rk)
Wenn die Justiz Kriminelle unterstützt und eher die Opfer bestraft, hat sie ihre Aufgabe verfehlt.
Wir haben das Problem seit zwölf Jahren. Ich weiß also, wovon ich schreibe!