Auskunft des Bundesinnenministeriums: Über 6900 Türken sind ausreisepflichtig – Abschiebungen gelingen nur selten

18. November 2019
Auskunft des Bundesinnenministeriums: Über 6900 Türken sind ausreisepflichtig – Abschiebungen gelingen nur selten
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei) sind derzeit mehr als 6900 in Deutschland lebende Türken ausreisepflichtig. Aber nur wenige Abschiebungen in die Türkei gelingen. In die Türkei abgeschoben worden seien in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres nur 296 Türken.

Mehr als drei Viertel der türkischen Ausreisepflichtigen hätten eine Duldung. Damit bleiben sie zwar weiterhin zur Ausreise aufgefordert, der Staat teilt ihnen aber mit, daß ihm derzeit keine Abschiebung möglich ist. Dies ist beispielsweise oft der Fall, wenn der Herkunftsstaat keine Paßersatzpapiere ausstellt. 2018 seien der wichtigste Einzelgrund für Duldungen ausreisepflichtiger Türken „fehlende Reisedokumente“ gewesen, heißt es in der Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linkspartei. Demnach hätten 20 Prozent aller volljährigen Antragsteller aus der Türkei keine Papiere vorgelegt.

Erschwerend kommt hinzu, daß die Türkei keine Sammelabschiebungen mit gesonderten Flugzeugen zuläßt, weshalb die Bundesrepublik jeden einzelnen Ausreisepflichtigen mit einem normalen Linienflug zurückbringen muß. (rk)

Ein Kommentar

  1. Mehmet Karkac sagt:

    Wir übernehmen das ganze Land! Ihr könnt nix machen!

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