Grüne dürfen nicht beleidigt werden, Höcke schon: Gericht erlaubt Diffamierung als „Faschist“

7. Oktober 2019
Grüne dürfen nicht beleidigt werden, Höcke schon: Gericht erlaubt Diffamierung als „Faschist“
National
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Foto: Symbolbild

Eisenach/Meiningen. Während man Grünen-Politiker in Deutschland nicht allzu harsch kritisieren darf, gibt es ähnliche Einschränkungen bei rechten und patriotischen Politikern natürlich nicht. So durfte jetzt ein angekündigter „Protest gegen die rassistische AfD[,] insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke“ bei einem Auftritt in Eisenach genau mit diesem Motto stattfinden. Das wurde in einem Eilverfahren verfügt.

„Die Bezeichnung Faschist ist im Rahmen der Versammlung untersagt“ – lautete zunächst das erstinstanzliche Urteil zu einem angekündigten Protest gegen Höcke, der beim Familienfest der AfD am Freitag in Eisenach auftrat. Damit wollten sich die Initiatoren aber nicht abfinden und strebten deshalb ein Eilverfahren an – mit Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Meiningen hob das Verbot der Bezeichnung „Faschist“ für auf. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, daß es um eine „die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage“ gehe, bei der „die Auseinandersetzung in der Sache … im Vordergrund steht“. Vor allem aber: der Schutz der freien Meinungsäußerung überwiege die Möglichkeit, daß die Bezeichnung „Faschist“ ehrverletzenden Charakter haben könne.

Infolgedessen durfte die Aktion am 26. September unter dem Motto „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke“ stattfinden. (ts)

3 Kommentare

  1. Rudi Freisler sagt:

    Die furchtbaren Juristen sind wieder in Aktion! Vermisse Steinmeiers
    Aufschrei zur Rettung der Demokratie.

  2. Dr. W. Schauerte sagt:

    Die meisten Puper haben doch keine Ahnung von der Bedeutung des Wortes

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