ÖVP und FPÖ sind sich einig: Das Bargeld soll nicht verschwinden

9. August 2019
ÖVP und FPÖ sind sich einig: Das Bargeld soll nicht verschwinden
Wirtschaft
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Foto: Symbolbild

Wien. Anders als hierzulande ist sich die Politik im Nachbarland Österreich einig darin, daß das Bargeld auch künftig nicht als Zahlungsmittel verschwinden soll. Jetzt greift die ÖVP sogar einen Vorschlag der Freiheitlichen auf, das Recht auf Bargeld in der Verfassung abzusichern.

„Der Einsatz von Bargeld ist für viele Menschen, gerade für die ältere Bevölkerung in Österreich und im ländlichen Raum, eine Grundbedingung für ein selbstbestimmtes Leben. Wir wollen diese Grundbedingung auch als ein Grundrecht in der österreichischen Verfassung verankern“, erklärte Ex-Kanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz.

Erst Ende Juli hatten die Freiheitlichen den Schutz des Bargeldes sogar zur Koalitionsbedingung erhoben. Sie warnen seit geraumer Zeit gegen das Ziel der „europäischen Eliten vom gläsernen Menschen“. Als Beleg für die Entwicklung hin zu einer bargeldlosen Welt verweisen sie auf die Abschaffung des Bankgeheimnisses (2016) sowie das Ende der 500-Euro-Banknote in diesem Jahr.

Nun bezieht auch Wahlkämpfer Sebastian Kurz im Kampf gegen den rein elektronischen Zahlungsverkehr Stellung – und argumentiert dabei ähnlich wie die FPÖ. Der Einsatz von Bargeld sei aufgrund der fortschreitenden  Digitalisierung „immer mehr in Gefahr“, heißt es da. Und weiter: „Viele Menschen fühlen sich unwohl, wenn sie immer mehr zum gläsernen Menschen werden.“ Das will die ÖVP nun mit einer Verfassungsbestimmung ein für alle Mal verhindern.

Gewährleistet werden sollen dabei laut ÖVP drei Punkte: der Besitz von Bargeld zu Hause, um für mögliche Bankenkrisen gerüstet zu sein; die Bezahlung mit Bargeld in Geschäften, um auch weiterhin selbst darüber zu entscheiden, wer über das Kaufverhalten Bescheid weiß, sowie die Sicherstellung eines Geldsystems, das nicht ausschließlich auf digitalen Werten beruht, sondern auch einen gewissen materiellen Wert hat.

In einer neuen Bundesregierung soll daher eine Verfassungsbestimmung ausgearbeitet werden, die das Bargeld-Grundrecht der Bürger schützt und europarechtskonform ist. (ts)

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