Berlin. Klare Worte von Ex-Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU). Er attestierte der Bundesregierung jetzt, daß sie seit 2015 ununterbrochen das Grundgesetz verletze.
In einem Interview sagte Scholz wörtlich: „Der entscheidende Verfassungsbruch lag darin, daß die Bundesregierung seinerzeit unkontrolliert die Grenzen Deutschlands für eine ebenso unkontrollierte Einwanderung geöffnet hat.“
So habe die Bundesregierung Artikel 16a des Grundgesetzes nicht nur zu Beginn der Migrationskrise 2015 gebrochen, sondern tue dies immer noch. „Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt“, so Scholz weiter. (Artikel 16a besagt, daß Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, kein Anrecht auf Asyl in Deutschland haben; d. Red.).
Was 2015 passiert sei, „war nicht nur ‚ein‘ Verfassungsbruch – sondern der schwerste, den wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt haben“, führte der Ex-Verteidigungsminister aus.
Außerdem widersprach Scholz dem Argument, daß die Öffnung der Grenzen mit Verweis auf Artikel 1 des Grundgesetzes, „die Würde des Menschen ist unantastbar“, gerechtfertigt gewesen sei: „Auch das ist ein Stück Irreführung. Denn das Grundgesetz ist eine nationale Verfassung, die für die Bundesrepublik Deutschland gilt und nicht für Menschen, die sich außerhalb Deutschlands in ihrer Würde verletzt sehen. Das Grundgesetz ist kein weltweiter Wertmaßstab.“
Ähnlich hatte sich Scholz bereits 2015 in der Sendung „Standort Berlin“ geäußert. Damals wies der Jurist unter anderem darauf hin, daß auf EU-Ebene gegen das Schengen-Abkommen verstoßen werde. (se)
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Die Mitglieder der Bundesregierung, also Kanzler und Bundesminister, leisten vor dem Deutschen Bundestag den Amtseid nach Artikel 56 Grundgesetz. Darin heißt es unter anderem „Ich schwöre, daß ich … das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen … werde“.
Die massiven Verletzungen unseres Grundgesetzes (Verfassungsbruch) durch die Merkel-Regierung seit 2015, die Rupert Scholz hier benennt, sind im Grunde nicht neu. Neu ist hier allerdings das Wort „ununterbrochen“. Wird ein Normalbürger mit seinem Auto beim Mißachten einer Verkehrsregel erwischt, erhält er eine Strafe, und geschieht das immer wieder und wieder, kann ihm die Eignung zum Führen eines Kfz abgesprochen werden.
Nach meiner Ansicht müßte – rein logisch betrachtet – einer Bundesregierung, die seit 2015 ununterbrochen das Grundgesetz verletzt, eigentlich die Eignung zum Regieren und zum Wahrnehmen deutscher Belange abgesprochen werden!
Nun gibt es den deutschen Spruch „Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter“. Zwar gibt es hierzulande deutsche Kläger noch und nöcher, aber wo sind die Richter? Ich rufe deshalb jenen für das Desaster von 2015 und dessen schlimme Folgen politisch Verantwortlichen zu:
„Irgendwann wird der deutsche Bürger Euer Richter sein!“.