Gerichtsurteil: Bundesregierung muß IS-Angehörige nach Deutschland holen

18. Juli 2019
Gerichtsurteil: Bundesregierung muß IS-Angehörige nach Deutschland holen
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Jetzt hat ein deutsches Bericht erstmals entschieden, daß die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückzuholen. Dies geht aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin aus dieser Woche hervor.

Mit diesem Beschluß wird das Auswärtige Amt aufgefordert, nun unverzüglich die Identität dreier minderjähriger Kinder im syrischen Flüchtlingslager al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen. In der Entscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich „unmittelbar“ auf die im Grundgesetz verankerte „staatliche Schutzpflicht berufen.“

Das Auswärtige Amt hatte in dem Verfahren erklärt, es sei bereit, die Kinder aus al-Haul zu holen. Diese sind acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Allerdings hatte das Amt argumentiert, daß man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen. In der Bundesregierung besteht die Sorge, daß radikalisierte IS-Frauen – ebenso wie ihre Männer – oft ein zu großes Sicherheitsrisiko darstellten. (mü)

3 Kommentare

  1. Deutscher sagt:

    Wie sieht es denn sonst mit der staatlichen Schutzpflicht aus?

  2. Pack sagt:

    Wie ist das mit der Gleichbehandlung? Leuten, die noch nicht gegen das Gesetz verstoßen haben, will man die Grundrechte entziehen und andere, die nachweislich in hochkriminellen Vereinigungen aktiv waren, berufen sich auf den Schutz des Grundgesetzes!

  3. heinz sagt:

    das freut mich, will auch sogleich mehr steuern zahlen. soll ja allen kriminellen heimkehrern gut gehen.

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