Politisch neutrale Justiz? Bundesverfassungsgericht lehnt Klage von AfD-naher Stiftung auf finanzielle Gleichbehandlung ab

30. Mai 2019
Politisch neutrale Justiz? Bundesverfassungsgericht lehnt Klage von AfD-naher Stiftung auf finanzielle Gleichbehandlung ab
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Erfolglos hat die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt, daß sie im Gegensatz zu anderen parteinahen Stiftungen vom Bund keine finanzielle Unterstützung erhält. Das Bundesverfassungsgericht hat laut einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Klage aus „prozessualen Gründen“ nicht angenommen. Mit ihrer Klage wollte die Stiftung erreichen, daß ihr Zuschüsse zur „gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“ gewährt werden.

Dafür sei aber zum einen der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte nicht ausgeschöpft gewesen und zum anderen sei die Stiftung mangels Grundrechtsverletzung nicht klagebefugt. Ausstehend ist allerdings noch ein Organstreitverfahren der AfD als Partei.

2 Kommentare

  1. Olsen sagt:

    Seit wann ist die „deutsche“ Justiz neutral?

  2. Lack sagt:

    Wenn Straftaten von Hintergründen nicht verfolgt werden, ist das schon bezeichnend!

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