Berlin: „Antisemitische“ Straftaten werden ohne Belege „Rechten“ zugeordnet

8. Mai 2019
Berlin: „Antisemitische“ Straftaten werden ohne Belege „Rechten“ zugeordnet
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. „Antisemitische“ Straftaten können zahlreiche Täter haben, verschiedene politische Lager als auch religiöse Motive kommen in Betracht. Dennoch wird, ohne Belege, die Mehrheit der Fälle in Berlin „Rechtsextremisten“ zugeordnet. Das ergibt eine Antwort des Berliner Senats. Obwohl bei mindestens 120 Taten kein Motiv bekannt oder ersichtlich ist, werden diese der Kategorie „rechts“ zugeordnet. Ohne diese blieben nur 133 als „rechts“ anerkannte Straftaten über.

Selbst der „Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus“, der die Bundesregierung berät, kritisierte schon 2017 in einem Bericht: „Fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten werden grundsätzlich immer dann dem Phänomenbereich PMK-Rechts zugeordnet, wenn keine weiteren Spezifika erkennbar sind (zum Beispiel nur der Schriftzug ,Juden raus‘) und zu denen keine Tatverdächtigen bekannt geworden sind.“ Damit entstehe „möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild“ über die Täter.

Der FDP-Innenpolitiker, Marcel Luthe, der auch die Anfrage zu den Zahlen stellte, bilanziert: „Nur durch objektive – und nicht ideologisch vorsortierte – Zahlen können wir antisemitische Täter benennen.“ Es sei nur eine „kühne Behauptung, dass ein Großteil antisemitischer Taten von Rechtsextremen begangen werde“. Schließlich lasse sich bei 60 Prozent aller Taten keine rechtsextremen Hintergründe feststellen. Stattdessen könne man anhand der festgestellten Verdächtigen feststellen, daß der größere Teil aus „ausländischer Ideologie“ heraus begangen worden ist. (tw)

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