Berlin. Eine Viertelmillion Menschen sind in Deutschland dazu aufgefordert, das Land zu verlassen. Bei drei von vier Betroffenen wollen Behörden aber Gründe sehen, die eine Abschiebung verhindern. Daher bekommen abgelehnte Asylbewerber, insbesondere solche ohne Papiere, oftmals eine Duldung. Zu den sonstigen Gründen gehören laufende Ausbildungen, Strafverfahren, Duldungen aus medizinischen Gründen oder familiäre Bindungen. Zudem dürfen rund 4600 Geduldete aufgrund eines Abschiebungsstopps bleiben.
Das Bundeskabinett hat mittlerweile einen Gesetzentwurf für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen, was unter anderem eine kurze Haft für Ausreisepflichtige vorsieht, um sie zu einem Besuch in der Botschaft ihres Herkunftslandes zu zwingen. Voraussetzung für eine solche Haft ist, daß eine Person einen ersten Termin zur Identitätsklärung in der Botschaft ohne triftigen Grund versäumt hat. (tw)
Dann muss man sich doch fragen, was dieser Blödsinn eigentlich soll.
Wenn 3 von 4 eben nicht das Land verlassen müssen, dann sollte die Regierung uns doch nicht weiß machen wollen, dass eine viertel Million das Land verlassen muss.
Anscheinend wird man nur noch für dumm verkauft.