Berlin. Eine „vertiefte Prüfung“ des Bundesinnenministeriums ergab, daß eine Mitgliedschaft in der AfD nicht automatisch auf mangelnde Verfassungstreue eines Beamten schließen lasse. Damit wurde die bisherige Einschätzung bestätigt. „Die reine Zugehörigkeit einer Beamtin oder eines Beamten zu einer Partei oder Organisation, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht festgestellt wurde, die aber von den Verfassungsschutzbehörden als Prüffall oder Verdachtsfall behandelt werden, ist beamtenrechtlich ohne Relevanz“, sagte ein Sprecher.
Die bereits existierenden „beamten- und disziplinarrechtlichen Vorkehrungen“ gegen eine „extremistische Aushöhlung des öffentlichen Dienstes“ funktionierten. Zudem komme es nicht auf die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, sondern auf das „konkrete Verhalten“ an. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte aufgrund der mittlerweile gerichtlich untersagten Ankündigung des Verfassungsschutzes, die Partei als „Prüffall“ einzustufen, eine Extremismus-Überprüfung von Beamten eingeleitet. In der Untersuchung solle es gleichermaßen um Rechts- wie Linksextremisten gehen. Damals betonte er, das Vorgehen sei „unabhängig von der jüngsten AfD-Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz“. (tw)