Asyl-Ansturm: Falschangaben von Asylanten bleiben nicht strafbar – Abschiebungen werden kaum durchgesetzt

22. Januar 2019
Asyl-Ansturm: Falschangaben von Asylanten bleiben nicht strafbar – Abschiebungen werden kaum durchgesetzt
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Weiterhin gilt, daß Asylbewerber mit falschen Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit sich nicht strafbar machen. Einen bereits vor einem Jahr gestellten Antrag der AfD im Bundestag, wonach zumindest eine Falschangabe als Minderjähriger mit mehrmonatiger Haftstrafe geahndet wird, wurde damals einhellig von allen anderen Parteien abgeschmettert. Daß es aber eine drängende Problematik gibt, ist allgemein anerkannt. „Das Fehlverhalten der Asylbewerber hat hier bisher kein­er­lei Konsequenzen, birgt aber hohe Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat“, erklärte etwa der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts, Lorenz Caffier. Die Innenminister der Länder wür­den die Tatenlosigkeit des Bundes „mit Sorge zur Kenntnis nehmen“.

Obwohl es bereits Ende 2017 einen Vorstoß aus den Ländern zur Bestrafung falscher Identitätsangaben gab, ist bislang immer noch nichts geschehen. Dabei könnte genau das bei dem Problem der mangelnden Abschiebungen helfen. Gerade einmal 8.658 ausreisepflichtige Asylanten wurden zwischen Januar und Ende November des letzten Jahres in andere Staaten der Europäischen Union abgeschoben. Das sind zwar immerhin rund 1.500 mehr als im Jahr zuvor, doch sind nach Dublin-III-Verordnung mehr als 50.000 Asylanten in andere EU-Staaten ausreisepflichtig. In 35.375 Fällen haben die angefragten Länder der Übernahme auch zugestimmt, doch gerade einmal jeder vierter solcher Ausweisungen fand auch statt. (tw)

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