Bonn. Ein fragwürdiges Urteil hat ein Gericht in der Rheinmetropole getroffen. Ein 22-jähriger Asylbewerber, der sich drei Jahre jünger gelogen hat, wurde wegen „Denkstörungen“ in eine Landesklinik gebracht. Dort kam dann die „Psychose voll zum Ausbruch“. Wiederholt drohte er, Pfleger und Ärzte zu töten oder die Klinik anzuzünden. Dennoch wurde er nun nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, in eine psychiatrische Klinik eingeliefert.
Denn nach Auffassung der 1. Großen Strafkammer sei der Angeklagte keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit. Nach der Verabreichung von Medikamenten sei „nichts mehr vorgefallen“. Schließlich, so das Gericht, habe sich der Iraker ja hauptsächlich selbst gefährdet. Zweimal hatte er einen Selbstmord versucht. Dasß er als Reaktion auf eine Fixierung ein Massaker in Bonn ankündigte, schien nicht beachtlich. Der 22-Jährige kommt nach Aufhebung in eine betreute Einrichtung. „Deshalb“, erklärte der Kammervorsitzende Jens Rausch im Urteil, „konnten wir diese Entscheidung mit gutem Gewissen treffen.“ (tw)
Dann kann ja nur die „Denkfolge“ sein, wenn sich mal
angenommen, ein Asylant mit einen Deutschen in die
Haare kriegt, gibt man in der „deutschen“ Justiz grund-
sätzlich dem Asylanten Recht.
Jede Entschuldigung zum Nutzen des Hintergrundes …
Wir kennen das, Strafvereitelung um jeden Preis …