Berlin. Offenbar plant die Bundesregierung, die von Gerichten angeordneten Diesel-Fahrverbote mit einer automatisierten Erfassung aller Verkehrsteilnehmer durchzusetzen. In dem bereits am 7. November verabschiedeten Gesetzesentwurf ist dafür ein automatisierter Datenabgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt vorgesehen. Obwohl die Bundesregierung den „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ noch nicht öffentlich vorgestellt hat, werben bereits Lobbyverbände der Polizei und den Herstellern von Überwachungstechnik dafür. Datenschützer laufen Sturm.
Bereits die bisherigen Fahrverbote wie in Hamburg zeigten, daß die Durchführung von Verkehrskontrollen zu einem erhöhten Personalbedarf bei der Polizei führten. Geht es nach dem Gesetzentwurf soll es den Behörden zukünftig erlaubt sein, „im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten, auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden sowie auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen“ zu können. Dort sind die Halter- und Fahrzeugdaten über zugelassene Fahrzeuge gespeichert. Zum Abgleich sollen vor Ort das Fahrzeugkennzeichen, die Fahrzeugmerkmale, das Bild des Fahrzeugs und des Fahrers „automatisiert“ erfaßt und abgeglichen werden.
Das Bild des Fahrers brauche man deshalb, weil er verkehrsrechtlich persönlich haftet und daher identifiziert werden muß. Die Datenerhebung soll für jeden offen erkennbar erfolgen und spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung gelöscht werden, außer bei einem Verstoß. In einem solchen Fall sollen die Daten aber nach der Übermittlung an die für die Ordnungswidrigkeiten zuständige Verwaltungsbehörde „unverzüglich“ gelöscht werden. In ihrem Entwurf geht die Bundesregierung davon aus, daß die Umsetzung „keine weiteren Kosten“ hervorrufe.
Das sehen die Deutsche Polizeigewerkschaft und der Bundesverband für Verkehrssicherheitstechnik allerdings anders. Sie plädieren für den Aufbau einer „intelligenten Videoüberwachung“ zusammen mit einer Vignette oder einer Nummernschilderfassung.
Kritik gibt es auch von Seiten der Datenschützer. Malte Engeler, Jurist und Datenschutzexperte, bezweifelt die Verhältnismäßigkeit. „Man könnte technisch aber vorsehen, daß statt auf das optisch erfaßte Kennzeichen auf andere speziell für diese Zwecke geschaffene Identifier zurückgegriffen wird, wie zum Beispiel kleine RFID-Funksender, wie sie etwa beim Mautsystem E-ZPass in den USA genutzt werden. Das wäre genauso geeignet und weniger invasiv“, erklärte er gegenüber „heise online“. Das System funktioniere zudem nur, wenn alle vom Dieselverbot betroffenen Fahrzeuge von den Händlern oder dem TÜV an das Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet werden. Letztlich werde damit „eine Überwachungsinfrastruktur auf Basis eines ‚harmlosen Anlasses‘ auf- und ausgebaut, die später mit wenigen Handgriffen zu hochproblematischen Zwecken genutzt werden kann.“
Dem schließt sich Rena Tangens vom Bürgerrechtsverein Digitalcourage gegenüber der gleichen Netzseite an. „Es ist unsäglich, daß die Politik die Autokonzerne nicht zu einer technischen Nachrüstlösung verpflichtet, dafür für symbolische Fahrverbote eine Überwachungsinfrastruktur für alle Leute aufbauen will, die in die Innenstadt fahren.“ (tw)
Was regen sich die Deutschen auf, die meisten sind in den sozialen Mistwerken praktisch blank? Aber wenn ihr Kfz-Kennzeichen gescannt wird, drehen die durch! In London funktioniert die Video-Erfassung doch auch! Merkels System hat doch jetzt schon alles, was zur Terrorisierung der Deutschen benötigt wird! Parallel sammeln ausländische Dienste Daten über uns! Aber Datenschützer sind wie stumpfe Werkzeuge, anwesend, aber zu nichts zu gebrauchen!
Honni wäre glücklich, ein hoch der DDR
Wir werden schon nach Strich und Faden überwacht. Macht die Augen auf!