Schleusen auf für die Wirtschaftsmigration – Bundesregierung legt Entwurf zum Einwanderungsgesetz vor

15. November 2018
Schleusen auf für die Wirtschaftsmigration – Bundesregierung legt Entwurf zum Einwanderungsgesetz vor
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Bundesregierung hat nun einen ersten Referentenentwurf zum geplanten „Fachkräftezuwanderungsgesetz“ vorgelegt. Ihm zufolge sollen Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten in Zukunft für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen dürfen. Die Fachkräfte mit Berufsausbildung müssen „über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse oder höhere deutsche Sprachkenntnisse verfügen, soweit letztere für die Berufsausübung erforderlich sind“, heißt es im Entwurf.

Auch eine beschleunigte Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind im Entwurf vorgesehen, eine bisherige Beschränkung auf Berufe mit Engpässen soll im Gegensatz dazu entfallen. Auch die Vorrangprüfung soll in Zukunft nicht mehr beachtet werden müssen. „Verbunden wird dies jedoch mit der Möglichkeit, auf Veränderungen des Arbeitsmarktes unkompliziert reagieren zu können und die Vorrangprüfung in Arbeitsmarktregionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit oder für bestimmte Berufe beizubehalten beziehungsweise kurzfristig wieder einzuführen“, heißt es in dem Entwurf. Bei Verlust des Ausbildungsplatzes wird dem Ausländer sechs Monate Zeit gelassen, eine neue Lehrstelle zu finden.

Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Die Kanzlerin und ihre Bundesminister haben den Amtseid nach Art.56 GG geleistet, in dem es unter anderem heißt: „… meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren …“. Darin heißt es nicht: „… dem Wohle und dem Nutzen der globalen Wirtschaft in Deutschland …“.

    Wie viele abstammungsdeutsche Kurz- und Langzeitarbeitslose gibt es in Deutschland? Ich schätze, so um die zwei Millionen. Und hier soll es nicht möglich sein, den angeblichen Fachkräftemangel – den es nach meiner Einschätzung nur bei ein paar bestimmten Berufsgruppen wie bspw. Kranken- und Altenpflegern gibt – durch Aktivierung der Leistungsbereitschaft unserer Arbeitsagenturen zugunsten zuvörderst der deutschen Arbeitslosen zu beheben? Sicherlich würden die Maßnahmen zu deren Wiedereingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt und ggf. Umschulungen gewisse Kosten verursachen, aber „Fachkräfte“ aus fernen, meist kulturfremden Ländern hierher zu holen, ist eben billiger. Daß dadurch die ethno-kulturelle Überfremdung hierzulande noch weiter vorangetrieben wird und deren Heimatländern die dringend selber benötigten Fachkräfte entzogen werden, ist unseren politisch Verantwortlichen ganz offensichtlich egal.

    Und diese Regierungsparteien SPD, CDU, CSU, die dem Schaden für das deutsche Volk, den sie bisher angerichtet haben, mit diesem „Fachkräftezuwanderungsgesetz“ einen weiteren hinzufügen, und die bei den letzten beiden Landtagswahlen herbe Verluste einstecken mußten, besitzen die Vermessenheit, sich immer noch als „Volksparteien“ zu bezeichnen. Aber welches Volk meinen sie? Das deutsche Volk ganz sicherlich nicht!

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