Paris/Nanterre. Beobachter sehen sich an frühere Ostblock-Methoden erinnert, als Regimegegner für psychisch krank erklärt und aus dem Verkehr gezogen wurden. Jetzt muß sich die Ex-Chefin des französischen Front National, des heutigen Rassemblement National, Marine Le Pen, gegen ein psychiatrisches Gutachten zur Wehr setzen, das die Justiz von ihr wegen der Verbreitung islamistischer Greuelfotos angeordnet hat.
Marine Le Pen veröffentlichte nun auf Twitter ein Gerichtsschreiben, in dem eine Expertise durch eine Psychiaterin „innerhalb kürzester Zeit“ angefordert wird. „Es ist einfach haarsträubend“. schreibt die Politikerin. Sie werde behandelt wie eine Pädophile oder sexuell Gestörte. Die Psychiaterin soll laut dem Gericht in Nanterre bei Paris einschätzen, ob Marine Le Pen zurechnungsfähig war, als sie im Dezember 2015 brutale Fotos der Kopfabschneidermiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf Twitter teilte. Sie soll zudem prüfen, ob „der geistige Zustand der Betroffenen die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Personen bedroht“ (!).
Die Bilder zeigen unter anderem einen Mann, der bei lebendigem Leib in einem Käfig verbrannt wird. Deshalb drohen Le Pen in dem laufenden Verfahren drei Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe wegen „Verbreitung von Gewaltbildern“. Darauf stehen in Frankreich zum Schutz von Minderjährigen harte Strafen.
Das Parlament hat die Immunität Le Pens bereits aufgehoben. Marine Le Pen argumentiert mit Blick auf die jüngsten Anwürfe, sie habe nach den Anschlägen in Paris mit 130 Toten vom November 2015 den „Horror des IS anprangern“ wollen. (mü)
Man kann sich über die Ungeheuerlichkeit dieses Gerichts in Nanterre, ein psychiatrisches Gutachten zum geistigen Zustand von Marine Le Pen erstellen zu lassen, empören, oder man kann selbige kühl und sachlich analysieren. Ich versuche letzteres.
Bevor Le Pen diese Bilder des IS mit den brutalen Szenen im Dezember 2015 auf Twitter veröffentlichte, waren selbige im Internet längst für jedermann zu sehen! Mit ihrem Twitter-Eintrag wollte sie allen noch einmal vor Augen führen, zu welchen Grausamkeiten Islamisten fähig sind. Das deutsche Fernsehen zeigte – vor Le Pens Twitter – das besagte Video mit der Verbrennung des jordanischen Kampfpiloten bei lebendigem Leibe in seinem Abendprogramm – mit der ausdrücklichen Warnung vor den grausamen Szenen.
Auffällig ist nun, daß diese Anweisung des Gerichts (Jahre später!) in eine Zeit fällt, in der die anfängliche Euphorie über den Wahlsieg von Macron einer gewissen Ernüchterung gewichen ist. Ich halte es deshalb für nicht ausgeschlossen, daß diese absurde Aktion das Ergebnis einer Kungelei zwischen Macron und dem Gericht in Naterre ist, um von gewissen Merkwürdigkeiten in seiner Regierung abzulenken.
Komisch, das noch niemand den kleinen Napoleon und seine Holde einer psychiatrischen Begutachtung unterzogen hat. Frau Le Pen hat das öffentlich getan, was in sozialen Netzwerken millionenfach seit Jahren kursiert!
[…] Quelle: Wie im Kommunismus: Marine Le Pen soll psychiatrisch begutachtet werden ZUERST! […]
Macron und Rothschild regieren – wer wundert sich da noch?
Das Französische Justizsystem befindet sich etwa dort wo das US System schon lange steht. Es geht schon lange nicht mehr um Recht, sondern um das Verdrehen desselben. Die „schrecklichen Einzelrichter“ sind zurück und es wird jakobinisch.
Objektiv betrachtet müsste nicht Marine Le Pen, sondern die sadistischen „IS“ Terroristen, die selbige Tötungen durchgeführt haben, von der französischen Justiz auf ihren Geisteszustand untersucht werden, dies gilt auch für den Fotografen, der die Bilder gefertigt und veröffentlicht hat, denn Marine Le Pen wird die Fotos ganz sicher nicht selbst gemacht und dann ins Netz gestellt haben.
Getreu dem Motto: „den Letzten beißen die Hunde“ wird nun gegen Marine Le Pen vorgegangen, um ihrer Partei zu schaden, denn sie hat lediglich nach der Erstveröffentlichung der Fotos durch den „IS“ in drastischer Form darauf hingewiesen, zu welchen Massakern die Mitglieder des „IS“ fähig sind.
Das Bemerkenswerte an diesen Grausamkeiten der IS-Mörder ist, daß sie diese mit Hinweis auf Koran-Passagen rechtfertigen. Insofern sind sie durchaus „klar im Kopf“.
Bei der Hausenteignung für Hintergründe sind wir schon wieder auf DDR-Niveau!