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Einige AfD-Abgeordnete des sächsischen Landtages haben durch ihre gelungene Aktion gegen die Hausordnung des Landtages verstoßen. Na und? Was wiegt schwerer, der Verstoß gegen diese Hausordnung oder der seit Jahren stattfindende Bruch des Amtseides (Artikel 56 GG) seitens Kanzlerin Merkel? Im Gegensatz zu diesen AfD-Abgeordneten, die niemandem einen Schaden zugefügt haben, hat die Kanzlerin kraft ihrer Richtlinienkompetenz dem deutschen Volk – ja, im Grundgesetz steht immer noch ‚deutsches Volk‘ und nicht ‚Menschen in unserem Lande‘ oder ‚Menschen, die schon immer hier leben‘ – durch Zulassung der Masseninvasion aus inkompatiblen Kulturen einen unermeßlichen Schaden zugefügt, der sehr wahrscheinlich nicht mehr gutzumachen ist.
In der letzten Folge von „Mord mit Aussicht“ gibt es eine Szene, in der spricht die Kölner Kriminaloberkommissarin Sophie Haas zu dem hohen Beamten des Kölner Polizeipräsidiums, der sie bestechen will, die bemerkenswerten Worte:
„Ich habe einen Eid geschworen, Recht und Gesetz zu hüten, und ich werde diesen Eid nicht brechen!“.
Könnte dieser Satz – auf den Amtseid bezogen – auch von unserer Kanzlerin stammen? Nein, unmöglich, eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr!
Manchmal ist Demokratie doch zu etwas gut.
Was bedeutet „Demokratie“?
Bevölkerungsherrschaft? Gästeherrschaft? Alleleuteherrschaft? Volksherrschaft? Gewähltenherrschaft? Auserwähltenherrschaft? Staatsgewaltsmonopolherrschaft?
Ja , es gibt viele Verstöße, mal die Hausordnung , mal den Eid gebrochen :
Ich schwöre , daß ich meine Kraft dem Volke widme und Schaden u.s.w.
Da läuft nichts rund.
Wenn sich der Verstoß gegen die Hausordnung bei der Landtagswahl positiv auswirkt, haben die sächsischen AfD Mitglieder alles richtig gemacht
Sehr richtig! Die Gesetzesbrecher sitzen in den Regierungen und dagegen ist eine solche Aktion juristisch gesehen Peanuts.