Juristisches Geplänkel um Abschiebung um Bin-Laden-Leibwächter geht weiter

1. August 2018
Juristisches Geplänkel um Abschiebung um Bin-Laden-Leibwächter geht weiter
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bochum. Da sich die Stadt Bochum bislang nicht bemüht zeigt, den mutmaßlichen Ex-Leibwächter Osama Bin Ladens, Sami A., zurück nach Deutschland zu holen, hat nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen der Kommune ein Zwangsgeld angedroht. Vorher hatte das OVG eine Beschwerde der Stadt gegen ein vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesetztes Ultimatum zur Rückholung des als Gefährder eingestuften Tunesiers zurückgewiesen. Die Frist lief bis um Mitternacht des 31. Julis.

Der Argumentation der Stadt, wonach eine Rückholung aus rechtlichen Gründen unmöglich sei, da der Gefährder nicht aus Tunesien ausreisen darf, wurde nicht gefolgt. Sein Paß ist weiter bei den tunesischen Behörden, die gegen ihn ermitteln. Die Anwältin von Sami A. hat angekündigt, das Zwangsgeld unmittelbar nach Ende der Frist einzufordern. Sami A. wurde am 13. Juli abgeschoben. (tw)

2 Kommentare

  1. Deutscher sagt:

    Soll man diesen Laden hier noch ernst nehmen ?

  2. Schauerte sagt:

    Was soll dieser Blödsinn. Seid doch froh. dass wir diesen alimentierten Gefährder los sind

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