Die Justizministerien sehen sich vor ein nicht unerhebliches Problem gestellt: Zwar haben sie sogenannte „Staatstrojaner“ zur Ausforschung von IT-Systemen zur Verfügung, die Praxis bereitet ihnen aber teilweise große Probleme. In der Regel müssen sie die Spionagesoftware übers Internet auf das Zielobjekt bringen, was sich teilweise als schwierig erweist. Daher hat die Justizministerkonferenz in der vergangenen Woche – von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – den Beschluß gefaßt, wonach die Polizei künftig in Wohnungen einbrechen können soll, um die Software auf dem Rechner oder andere Kommunikationsgeräte plazieren zu können. „Gesetzliches Betretungsrecht“ wird dies in dem knappen Papier genannt.
Notwendig sei dies, weil die im vergangenen Jahr geschaffenen breiten Befugnisse für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen „mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet sind“. Da sich diese geplanten Durchsuchungen mit dem Artikel 13 des Grundgesetzes („Die Wohnung ist unverletzlich“) duellieren, wird eine Grundgesetzänderung angeraten. Eine solche hatte bereits Ex-Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) 2008 gefordert. Er wollte das Bundeskriminalamt berechtigen, den „Bundestrojaner“ durch das Betreten von Wohnungen Terrorverdächtigen unterjubeln zu können. Damals scheiterte das geplante Gesetz an der Zustimmung der SPD. (tw)