Kuscheljustiz: Landgericht Zwickau mildert Strafe für ausländischen Intensivtäter ab – wegen seiner „erhöhten Haftempfindlichkeit“

27. April 2018

Zwickau. Heftige Kritik mußte ein Richter am Zwickauer Landgericht nach einem von ihm gewährten Ausländerbonus für einen Intensivtäter einstecken. Er bescheinigte dem 28-jährigen Abdel S. eine „erhöhte Haftempfindlichkeit“. Dieser hatte in erster Instanz eine Strafe von dreieinhalb Jahren Haft erhalten, bereits in der Vergangenheit ist der Plauen lebende Ausländer immer wieder polizeilich in Erscheinung getreten. Auf sechs Straftaten brachte er es in den sieben Monaten vorher.

Der Richter Rupert Geußer reduzierte die Strafe auf zwei Jahre und sechs Monate, da der Mann aufgrund seiner fehlenden Deutschkenntnisse „erhöht haftempfindlich“ sei.  Auch sein Geständnis soll strafmildernd gewirkt haben. (tw)

Ein Kommentar

  1. Hermann1 sagt:

    Dann kann ich nur an Horst Mahler denken, einsitzend in der JVA Brandenburg.
    Beinamputiert, auch sonst schwerst krank, fast 82 Jahre alt.
    Da gibt es das Wort „haftempfindlich“ nicht.
    Man lässt ihn im Gefängnis elendlich verrecken!

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