Wien. Das geht jetzt zügig: in Österreich haben die Regierungspparteien eine seit längerem geplante – und unter Multikulti-Lobbyisten natürlich „umstrittene“ – Ergänzung im Bildungsgesetz vorgenommen: in Kindergärten und Volksschulen wird das Kopftuch verboten. Im Auftrag von Bundeskanzler Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Strache (FPÖ) wurde die juristische Prüfung der Gesetzesänderung nun abgeschlossen, womit die Novelle eine wichtige Hürde genommen hat.
ÖVP-Bildungsminister Faßmann hatte Experten seines Hauses mit der Klärung der Rechtsfrage beauftragt. Fazit: das Kopftuchverbot ist rechtlich möglich. Jetzt wird im Ministerrat die politische Entscheidung dazu getroffen, woraufhin Familienministerin Bogner-Strauß (ÖVP) und Faßmann bis zum Sommer ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten werden.
Wesentliches Motiv für Kurz und Strache, die das Kopftuchverbot auch als einen zentralen Teil ihrer Integrationspolitik sehen, ist vor allem die Sorge um die jungen Mädchen im Zusammenhang mit Strömungen des politischen Islam. Mit dem Gesetz sollen Kinder vor Symbolen und Kleidungsstücken geschützt werden, die einen „negativen Einfluß“ auf ihre Entwicklung im Kindesalter haben, haben Strache und Kurz wiederholt betont. Das Kopftuchverbot in Kindergärten und Volksschulen soll Mädchen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der österreichischen Gesellschaft ermöglichen. (mü)