Berlin. Nach einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums sollen Empfänger von Sozialleistungen zukünftig vom Familiennachzug ausgeschlossen werden. Das „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ soll auch die Möglichkeit bieten, den „Nachzug von Familienangehörigen zu zurückgekehrten Jihadreisenden, terroristischen Gefährdern, Haßpredigern und Leitern verbotener Vereine zu versagen“, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Im Entwurf heißt es, „daß aus humanitären Gründen monatlich bis zu 1.000 ausländische Familienangehörige zu subsidiär Schutzberechtigten in das Bundesgebiet zuziehen können“.
Nachzugsberechtigt sollen nur Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtlinge sein. Damit soll der im März 2016 ausgesetzte Familiennachzug für Asylbewerber mit eingeschränktem Schutzstatus ab August unter Auflagen wieder zugelassen werden.
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