Neutralitätsgebot für Minister: Bundesverfassungsgericht gibt AfD recht

27. Februar 2018
Neutralitätsgebot für Minister: Bundesverfassungsgericht gibt AfD recht
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Mit ihrer AfD-Schelte hat Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) gegen das Grundgesetz verstoßen. Mit einer auf der Netzseite des Bildungsministeriums veröffentlichten Forderung nach einer „Roten Karte“ für die Partei hat die Ministerin das Recht auf Chancengleichheit verletzt, so die am 27. Februar gefällte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wanka hatte damit auf einen Demonstrationsaufruf der AfD reagiert, der unter dem Motto „Rote Karte für Merkel“ stand.

Wörtlich heißt es in der Verlautbarung des Bundesverfassungsgerichts: „Die negative Bewertung einer politischen Veranstaltung einer Partei durch staatliche Organe, die geeignet ist, abschreckende Wirkung zu entfalten und dadurch das Verhalten potentieller Veranstaltungsteilnehmer zu beeinflussen, greift in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ein. Dies gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten. Dabei schließt die Befugnis der Bundesregierung zur Erläuterung ihrer Maßnahmen und Vorhaben zwar das Recht ein, sich mit darauf bezogenen kritischen Einwänden sachlich auseinanderzusetzen. Ein ‚Recht auf Gegenschlag‘ dergestalt, dass staatliche Organe auf unsachliche oder diffamierende Angriffe in gleicher Weise reagieren dürfen, besteht jedoch nicht. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit heute verkündetem Urteil entschieden und festgestellt, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung 151/2015 vom 4. November 2015 auf der Homepage ihres Ministeriums die Partei „Alternative für Deutschland“ in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt hat.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-010.html)

AfD-Parteivorsitzender Alexander Gauland kommentierte dies mit „Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe“. Sein Mitvorsitzender Jörg Meuthen urteilte: „Wie Frau Wanka mißbräuchlich mit ihrer Position umgegangen und gegen uns vorgegangen ist, war ein Unding. Das Urteil sollte auch anderen Regierungsmitgliedern eine Lehre sein.“ (sp)

 

3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Der CDU-Bundesministerin Wanka, die für das deutsche Bildungswesen zuständig ist, müßte eigentlich bekannt sein, daß der Staat – zu diesem gehört auch ihr Ministerium – im Wettstreit der Parteien neutral bleiben muß. Denn sonst wäre die Chancengleichheit der Parteien, die sich aus GG-Artikel 21(1)Satz 1 „Die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit“ ergibt, in der politischen Praxis nicht möglich. Nur als Privatperson hätte Wanka gegen die AfD verbal zurück feuern dürfen.

    Aber auch ohne staatliche Eingriffe in den Parteien-Wettstreit kann von Chancengleichheit aller demokratischen Parteien – und zu diesen gehört zweifelsohne auch die AfD – keine Rede sein. Seit jeher werden die rechts von der CSU angesiedelten Parteien von unseren links-tendenziellen Massenmedien äußerst stiefmütterlich behandelt. Obgleich die AfD mittlerweile als drittstärkste Kraft im Deutschen Bundestag (hinter CDU/CSU und SPD) sowie in fast allen Landesparlamenten vertreten ist, kommt sie in der hiesigen mainstreamigen Berichterstattung nur dann vor, wenn es etwas Negatives über sie bzw. ihre Politiker zu berichten gibt (Ausnahmen muß man „mit der Lupe“ suchen). Und diese politisch-mediale Einseitigkeit „dürfen“ die deutschen Bürgerinnen und Bürger mit den Zwangsgebühren auch noch finanzieren!

    Kurzum: Auch dieses BVerfG-Urteil garantiert noch lange nicht die Chancengleichheit der AfD im politischen Wettstreit.

  2. Horst Steininger sagt:

    Ein wenig Gerechtigkeit gibt es noch.
    Tragen wir dazu bei, das Gerechtigkeit und Wahrheit, wieder unser Leben bestimmt.

  3. Flotti sagt:

    Nun denn, sollte es doch noch Gerechtigkeit im Staate geben?
    Bin gespannt, wann die nächsten Urteile über die Diffamierungen von AfD-Mitgliedern auftauchen. So, wie sich Mitglieder der Altparteien aufführen, müssten die Urteile schon morgen erscheinen.

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