Gemunkelt wurde darüber schon oft, nun haben wir es endlich schwarz auf weiß. Rund 43 Prozent der angeblich „minderjährigen“ unbegleiteten Ausländer, die nach dem Kinder- und Jugendhilferecht betreut werden, sind ganz offiziell volljährig. Darüber berichtete die Welt Ende November und berief sich dabei auf Angaben aus dem Bundesfamilienministerium. Zum Stichtag 8. November seien von 55.890 Migranten „in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit“ immerhin 24.116 schon 18 Jahre oder älter gewesen.
Doch auch unter den „offiziell“ Minderjährigen dürften viele nach deutschem Recht volljährig sein, erfuhr die Zeitung von Betreuern. Die Unterstützung dieser Klientel durch die Kinder- und Jugendhilfe ist aber eine extrem aufwendige und teure Angelegenheit.
Um so unverständlicher ist es, wie leichtfertig mit diesem Instrument umgegangen wird. Denn: Die Ausländer können die Vorzüge dieser Betreuung auch als Volljährige weiterhin genießen, „wenn ihre Betreuer und die Jugendämter einen besonderen Bedarf feststellen“, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung ausführt. Dieser „Bedarf“ kommt den Steuerzahler teuer zu stehen, denn der Kostensatz, der für jeden Betreuten monatlich im Durchschnitt anfällt, beträgt laut Bundesverwaltungsamt 5.250 Euro. Für unsere 24.116 in Wirklichkeit Erwachsenen kommen auf diese Weise 1,52 Milliarden (!) Euro pro Jahr zusammen. Als Volljährige behandelt, würden sie dem Staatshaushalt „nur“ mit etwa 1.000 Euro pro Monat, also 289,4 Millionen Euro insgesamt zur Last fallen. Differenz: 1,23 Milliarden Euro.
Um diesen Beitrag könnten die Budgets entlastet werden, wenn die Bedarfseinstufung restriktiv gehandhabt würde und Volljährige eben auch wie Erwachsene behandelt würden. Die Einsparungen könnten vermutlich noch gewaltig gesteigert werden, kämen Verfahren zur Altersfeststellung endlich flächendeckend und konsequent zur Anwendung. Denn natürlich haben die „Jugendlichen“ zwar alle ein Smartphone und teure Markenklamotten, aber keine Papiere. Ihr Alter wird deshalb aufgrund eigener Angaben sowie der „Inaugenscheinnahme“ durch die Jugendämter festgestellt. Dabei gibt es längst verläßliche Methoden der Altersdiagnostik, mit denen wenigstens ein „Mindestalter“ ermittelt werden kann. Das würde in zahlreichen Fällen schon ausreichen, um Betrüger zu entlarven.
Die Praxis scheint eher den umgekehrten Weg zu bevorzugen, nämlich die Möglichkeiten zugunsten der Ausländer, so weit es geht, auszuschöpfen – dies besonders dort, wo Regierungsbänke rot-grün besetzt sind. In Bremen erreichten im Jahr 2016 offiziell 825 unbegleitete minderjährige Ausländer das 18. Lebensjahr, von denen wurde für 652 die Jugendhilfe fortgeführt – also 79 Prozent. Das teilte der Senat der Hansestadt am 13. Juni 2017 auf eine Anfrage von SPD und Grünen mit. Im Magistrat von Bremerhaven soll am 23. Oktober in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Frauen die Aussage gefallen sein, daß selbst ein 23jähriger noch als minderjährig eingestuft werden kann, wenn er in seinem Herkunftsland als minderjährig gilt. ZUERST!-Nachfragen blieben unbeantwortet.
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Zugleich sank im ersten Halbjahr 2017 die Zahl der Abschiebungen auf 12.545 gegenüber 13.743 im Vorjahreszeitraum. Vor allem Afghanen tauchen regelmäßig unter, bevor sie abgeschoben werden können, was besonders schwer wiegt, da nach Afghanistan derzeit nur Straftäter und Gefährder abgeschoben werden können. In „Sammelflügen“ nach Kabul saßen zuletzt statt der vorgesehenen 50 Personen nur acht oder 14. Hilfreich ist für die Betroffenen dabei, daß Gruppen der Asyl-Lobby Abschiebungstermine vorher verraten und Tips zum Untertauchen geben, ohne daß Strafverfolgungsbehörden sich hier zum Einschreiten veranlaßt sehen. Ob man all dies als „Versagen“ oder als Vorsatz auffassen will – es findet in jedem Fall auf ganzer Linie statt.
Dorian Rehwaldt
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5.250 Euro ! Davon können Schwerpflegebedürftige und deren Angehörige nur träumen. Allerdings ist die Mehrheit von ihnen durch Wahlentscheidung an dieser Ungerechtigkeit selbst schuld.
5.250 € pro Monat, dazu kommen Gesundheits- und Justizkosten (Aufenthaltsklagen, Strafprozesse), eigenes Vermögen muss nicht eigesetzt werden
416 € pro Monat beträgt der Sozialhilfesatz / Grundsicherung für deutsche Staatsbürger, eigenes Vermögen muss eingesetzt werden, keine Justizkosten
Das ist möglich, weil die meissten Steuerzahler immernoch den falschen Leuten vertrauen und eine Stimme geben und nie die Eigene erhebt. Die hinterfragen nie und haben keine Zweifel. Denen geht es noch(!) zu gut. Mein Versprechen: das wird sich ändern. Die sind einfach blind.