Österreichische Außenministerin: Ausbildungsverhältnis schützt nicht vor Ausweisung

22. Januar 2018
Österreichische Außenministerin: Ausbildungsverhältnis schützt nicht vor Ausweisung
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Die österreichische Außenministerin Kneissl (FPÖ) hat unterstrichen, daß eine Lehre in Österreich nicht vor einer Ausweisung im Falle eines negativen Asylbescheides schütze. Medien zitieren Kneissl mit den Worten: „Der Ausgang eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist zu akzeptieren.“ Ein Ausbildungsverhältnis könne nicht einfach eine rechtsstaatliche Entscheidung aushebeln. Man müsse den jugendlichen Asylwerbern klar zu verstehen geben, daß ihnen trotz Lehre die Abschiebung drohen könne und ein Ausbildungsverhältnis sie davor nicht schütze.

Der Schlüssel liege bei schnelleren Asylverfahren: „Je schneller Klarheit herrsche, desto besser ist es für alle Beteiligten.” Die „Masse an Asylwerbern”, die im Rahmen der Flüchtlingskrise seit 2015 nach Österreich gekommen sei, mache aber schnelle Asylverfahren trotz einer massiven Aufstockung des Personals im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl unmöglich.

In ihrem Ressort würden zahlreiche Projekte unterstützt, die asylberechtigten Jugendlichen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Suche nach einer Lehrstelle helfen, auch in Zusammenarbeit mit Unternehmen. Auf diese Jugendlichen, deren Asylverfahren bereits abgeschlossen sei und die somit langfristig in Österreich bleiben könnten, „sollten wir unsere Integrationsbemühungen fokussieren”, findet Kneissl.

Anlaß für die klare Stellungnahme der FPÖ-Ministerin war eine Initiative um den oberösterreichischen Integrationslandesrat Rudolf Anschober (Grüne). Dieser fordert, „Flüchtlingen“ den Abschluß einer Lehre zu ermöglichen und danach auch zumindest für zwei Jahre eine Arbeitsmöglichkeit für sie zu schaffen. (mü)

3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    „Ihr Antrag auf Asyl wird abgelehnt“. Nach diesem Bescheid der zuständigen Behörde wäre der betreffende Asylbewerber im Normalfall ausreisepflichtig und müßte somit das Aufenthaltsland verlassen. FPÖ-Ministerin Kneissl verweist zurecht darauf, daß die Durchsetzung dieser rechtstaatlichen Entscheidung nicht davon abhängen kann, ob ein jugendlicher Asylbewerber gerade eine Lehre absolviert.

    Sollte man hingegen abwarten, bis er seine Ausbildung bzw. Lehre abgeschlossen hat und gar in seinem erlernten Beruf tätig ist – wie die Umvolkungslobbyisten insbesondere der Grünen immer wieder fordern -, so würde die Ausweisung dieses nicht-asylberechtigten „Jungflüchtlings“ gemäß dem negativen Asylbescheid mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit praktisch nicht mehr möglich sein; Asyllobby und Systemparteien würden argumentieren, er sei mittlerweile zu gut in die österreichische Gesellschaft integriert.

  2. Fackelträger sagt:

    Gerade durch eine Lehre gibt man den Zurückzukehrenden etwas Wertvolles mit auf den Weg für das Meistern des eigenen Lebens im Heimatland.

    Vor langer Zeit hat man auch beispielsweise ausgesuchte Studenten aus unterentwickelten Ländern in den europäischen Staaten studieren lassen – damit sie dann natürlich nach ihrer Rückkehr in ihren Ländern ihre Kenntnisse und Fertigkeiten zum Wohle ihrer Landsleute einbringen können!

  3. Lack sagt:

    Die „nun sind sie schon ‚mal hier Methode“ als Begründung für Nichtstun!
    Einfach weiter so – wir stecken in der Scheiße -laßt uns doch weitermachen!

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