Berlin. Fast jede zweite Klage eines Asylbewerbers gegen seine Ablehnung hat vor Gericht Erfolg. Vor den Verwaltungsgerichten endeten im vergangenen Jahr rund 44 Prozent aller Verfahren zugunsten des Klägers, wie aus einer Antwort der Bundesregierung hervorgeht. Die Erfolgsquote ist bei Syrern mit 69 und Afghanen mit 61 Prozent besonders hoch, allerdings geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) regelmäßig in Berufung. Viele Urteile werden regelmäßig in der nächsthöheren Instanz aufgehoben. Berücksichtigt werden dabei nur inhaltliche Entscheidungen, keine formalen.
Bei Asylbewerbern aus Marokko und Algerien sieht die Erfolgsquote anders aus, sie gewinnen zu zwölf beziehungsweise zehn Prozent der Fälle vor Gericht. Zukünftig sollen diese Länder laut den Sondierungsvereinbarungen von Union und SPD zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, wenn das Bamf weniger als fünf Prozent der Fälle anerkennt.
Die Gesamtzahl der Klagen hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt, bis Ende September gingen 272.645 Klagen ein. Ebenfalls fast verdoppelt hat sich die Zahl der Gerichtsentscheidungen, fast 99.000 Urteile wurden im vergangenen Jahr gefällt. Derzeit sind noch rund 365.000 Verfahren mit Asylbescheiden offen. Die Zahl der Asylbewerber, die ohne Abschluß ihres Asylverfahrens freiwillig ausgereist sind, betrug im letzten Jahr rund 20.500. (tw)
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