Münster. Der Islamrat BRD und der Zentralrat der Muslime sind auch weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen, wie nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied. Damit kann der islamische Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen nach dem bisherigen Beiratsmodell weitergeführt werden. Die Klage wurde bereits 1998 eingereicht, 2003 erfolgte bereits eine Abweisung durch das Oberwaltungsverwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall 2005 aber noch mal an das OVG in Münster zurückverwiesen.
Seit 2012 ist der islamische Religionsunterricht so organisiert, daß ein achtköpfiger Beirat mit Vertretern islamischer Verbände analog zu den Kirchen das Schulministerium in Fragen des Unterrichts berät. Dieses Modell läuft noch bis 2019. Eine Revision ist nicht zugelassen, es kann aber Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Vertreter der islamischen Verbände kündigten bereits an, weitere Klagen zu prüfen.