Paris. Wieder Ungemach für die Vorsitzende des Front National, Marine Le Pen: gegen sie hat die französische Justiz jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen „Scheinbeschäftigung“ eingeleitet. Der Vorwurf lautet, die rechte Polikerin solle Steuergelder veruntreut haben.
Konkret lautet die Anschuldigung, Assistenten von FN-Abgeordneten im EU-Parlament sollen unerlaubt für die Partei nicht im Europaparlament, sondern in Frankreich gearbeitet haben. Im Fall Le Pens geht es um die Arbeitsverhältnisse zweier Mitarbeiter. Die Ermittler prüfen den Zeitraum von 2009 bis 2016. Ermittlungsrichter hatten die FN-Chefin deshalb schon vor einiger Zeit vorgeladen, sie hatte sich während des Präsidentschafts- und Parlamentswahlkampfs in jedoch geweigert, der Vorladung nachzukommen – dies holte sie nun nach.
Marine Le Pen, die im Mai in die französische Nationalversammlung gewählt wurde und das EU-Parlament deswegen verlassen hat, wies die Vorwürfe stets als politisch motiviert zurück. Ihr Anwalt sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Einleitung des Verfahrens verstoße seiner Ansicht nach gegen die Gewaltenteilung.
Die Ermittler halten es für denkbar, daß dem Europäischen Parlament durch die FN-„Jobaffäre“ ein Schaden von bis zu fünf Millionen Euro entstanden ist. Es handelt sich um eine Hochrechnung der potentiellen Summen, die das Europaparlament seit 2012 an Gehältern für die beiden untersuchten Assistenten ausgegeben hat. (mü)