Luxemburg. Anlaßlose Grenzkontrollen zwischen Schengen-Staaten hat der Europäische Gerichtshof in einem heute veröffentlichten Urteil eingeschränlt und nur unter Auflagen genehmigt. Wenn Kontrollen stattfänden, müßten diese in „Intensität, Häufigkeit und Selektivität“ so geregelt sein, daß diese nicht dieselbe Wirkung wie die stationären Grenzkontrollen in der Vor-Schengen-Zeit hätten. Das berichtet die französische Nachrichtenagentur AFP. Maßgeblich ist davon die in Deutschland mit Ausnahmen von einigen Bundesländern durchgeführte „Schleierfahndung“ betroffen, die auch verdachtsunabhängige und anlaßlose Kontrollen einschließt.
Anlaß der gerichtlichen Entscheidung ist der Fall eines Migranten, der 2014 aus Straßburg über die Grenze ins badische Kehl zu Fuß gegangen war. Dort wehrte er sich gegen eine Kontrolle durch die Bundespolizei, auch mit Gewalt.
Die Luxemburger Richter haben nun den Fall mit den Auflagen zurück an das dortige Amtsgericht überwiesen, die deutschen Richter hatten den EuGH um eine Stellungsnahme gebeten. Sofern sich die Kontrolle als unrechtmäßig erweisen sollte, könnte der Mann nicht mehr wegen seines Widerstands gegen die Beamten belangt werden. (tw)
Der EUGH gehört sofort abgeschafft. Er ist teuer, unnütz und greift in unsere staatliche Unabhängigkeit ein und spricht politisch motivierte Urteile. Nie hätte ein normal denkender Mensch diesen eingeführt. Wir haben bereits 3 bis 4 Gerichtsinstanzen in Deutschland. Aber das Rad der Geschichte dreht sich jeden Tag schneller und der Brass auf Europe und seine Warzen breitet sich ständig aus. Ich hoffe ich erlebe dessen Niedergang und die Verurteilung der Initiatoren noch.
Die Überbezahlung von höheren Staatsbediensteten hat dazu geführt,
dass niedere Lebensformen (mit der Qualifikation „irrsinnig“)
sich magisch von der Aussicht auf solche Posten angezogen fühlen.
Ein normaler Mensch hätten den sicherlich komplett Illegalen,
eigenhändig außer Landes geschafft.
Man kann es nicht oft genug sagen: EU- Europas Untergang!