Skandal-Urteil in Bonn: Angeklagter im Fall des zu Tode geprügelten Niklas P. freigesprochen

3. Mai 2017
Skandal-Urteil in Bonn: Angeklagter im Fall des zu Tode geprügelten Niklas P. freigesprochen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bonn. Bundesweit machte der Fall des zu Tode geprügelten Schülers Niklas P. Schlagzeilen. Nun hat das Landgericht Bonn den Angeklagten Walid S. freigesprochen. Laut Staatsanwaltschaft und Verteidigung sei nicht zweifelsfrei geklärt, daß Walid S. den Schüler geschlagen und getreten hatte. Auch ein anderer Mann käme als Täter infrage. Allerdings wurde der 21jährige Walid S. im Zusammenhang mit einer anderen Schlägerei zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt.

Eine andere Auffassung vertritt sowohl die Mutter als auch die Verteidigung des Opfers. Der Prozeßverlauf läge nahe, „daß derjenige, der hier auf der Anklagebank sitzt, derjenige ist, der für den Tod ihres Sohnes verantwortlich zeichnet“, sagte der Anwalt der Mutter, Thomas Düber, in seinem Plädoyer. Die Mutter von Nikla P. trat als Nebenklägerin auf. Laut der Nebenanklage haben einige Personen vor Gericht geschwiegen, obwohl sie wüßten, wer der Täter sei. „Das ist für jeden aufrecht Denkenden ein Schlag in das Gesicht“, sagte Düber weiter. Die Mutter sei „durch die Hölle gegangen“ und das Verfahren vor Gericht habe die „Grenzen des Ertragbaren“ aufgezeigt. (tw)

5 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Zum Ende des Mittelalters gab es im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation eine kaiserlose, herrschaftslose Zeit (im 13. Jahrhundert), Interregnum genannt. In weiten Teilen Deutschlands brach die staatliche Gerichtsbarkeit fast völlig zusammen. Um Mörder und Totschläger nicht ungeschoren davonkommen zu lassen, bildeten sich in einigen Regionen sogenannte „Femegerichte“, die ausschließlich über „todeswürdige Vergehen“ verhandelten. Befanden sie den oder die Angeklagten für schuldig, wurde stets die Todesstrafe verhängt.

    Die Mitglieder dieser Gerichte, also die Richter, waren angesehene Bürger, die sich in der Öffentlichkeit mit Geheimzeichen verständigten und während der Gerichtsverhandlung Kapuzen trugen, um nicht erkannt zu werden. Als wieder Ordnung im Reich herrschte und die Justiz handlungsfähig war, lösten sich die Femegerichte auf.

    • Bernd Sydow sagt:

      Ich vergaß, noch hinzuzufügen: Diese spätmittelalterlichen Femegerichte, die Mörder und Totschläger ihrer gerechten Strafe zuführten, sind in heutiger Zeit natürlich weder gesetzeskonform noch zeitgeistgemäß.

  2. Karl Bonnnrw sagt:

    Der Deutsche hat alles in seiner Hand! – alles! Er nutzt es aber nicht.

  3. edelweiß sagt:

    Wie immer: Deutsche Opfer sind keine laut Justiz.
    Die Migranten werden geschützt selbst bei Mord und Totschlag.
    Deutsche werden bereits bei verbaler Beleidigung zur Verantwortung geogen und übelst gehetzt.

  4. Bürgerfreund sagt:

    Möglicherweise will man ja erreichen, dass sich die Täter tot lachen.

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