Bayern: Burka-Verbot für öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen und Kindergärten beschlossen

23. Februar 2017
Bayern: Burka-Verbot für öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen und Kindergärten beschlossen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Ein Verbot der Vollverschleierung für den öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen, Kindergärten sowie bei Wahlen hat nun das bayerische Kabinett nach Angaben der Staatskanzlei beschlossen. Innenminister Joachim Hermann (CSU) begründet das Verbot mit dem „freiheitlichen demokratischen Werteverständnis christlich-abendländischer Prägung“, außerdem lasse sich eine Gesichtsverhüllung nicht mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag in Kindertageseinrichtungen und Schulen vereinbaren. Ein generelles Burka-Verbot wird weiterhin noch diskutiert.

„Der Ministerrat hat sich dafür ausgesprochen, die verfassungspolitische Diskussion für ein weitergehendes Verbot intensiv weiterzuführen und gegebenenfalls ein vollständiges Burka-Verbot in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen“, erklärte Joachim Hermann. Damit ist Bayern nach Niedersachsen das zweite Bundesland mit einem Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Dienst. (tw)

 

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Was gibt es über ein generelles Burka-Verbot noch zu diskutieren? Wenn Bayerns Innenminister Herrmann es mit dem „freiheitlichen demokratischen Werteverständnis christlich-abendländischer Prägung“ – die Betonung liegt hier auf ‚christlich-abendländisch‘ – ernst meint, muß dieses Verbot selbstverständlich auch für den öffentlichen Raum gelten. Und woher weiß man denn, ob die (möglicherweise attraktive) Frau dieses schwarze Burka-Gewand freiwillig oder unter Zwang angezogen hat? Im westlichen Kulturraum ist eine Burka nichts anderes als eine Provokation der Öffentlichkeit und ein deutliches Zeichen für Integrationsverweigerung. Deshalb hat dieses Kleidungsstück auch in der Öffentlichkeit nichts zu suchen! Und welcher Burka-Trägerin das nicht paßt, der steht es natürlich frei, in den Orient zurückzukehren beziehungsweise auszuwandern.

    Hinzu kommt ein praktischer Aspekt: Wie soll die Polizei denn erkennen, ob sich unter dieser Vollverschleierung nicht ein (gesuchter) Straftäter oder eine Straftäterin verbirgt? Das orientalische (!) Tunesien beispielsweise hat gerade aus diesem Grund das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit verboten.

  2. edelweiß sagt:

    Wahlkampf oder Ernst?

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