Chemnitz. Es sind selbst für einen Gerichtssaal ungewöhnliche Szenen, die sich am Montag in Chemnitz abspielten. Laura G. (22), das Opfer einer brutalen Messerattacke im vergangenen Juli, traf dort erstmals auf ihre Retter. Sie wurde im Chemnitzer Stadtpark von dem mutmaßlichen Täter Kashif M. (31), der auf der Anklagebank sitzt, mit neun Messerstichen schwer verletzt. Bislang durfte die Studentin keinen Kontakt zu den vier Ersthelfern aufnehmen, um eine Beeinflussung der Aussagen zu verhindern. Erst in einer von der Richterin gestatteten Prozeßpause konnte sie sich bei ihnen bedanken, sie brach dabei weinend zusammen.
Einer der Helfer hatte die blutüberströmte Frau auf seinem Heimweg gefunden und berichtete darüber: „Sie hat sich geschleppt und um Hilfe gerufen. Ich habe den Notruf gewählt, versucht, die Wunden abzudrücken. Sie konnte sich kaum hinlegen, schrie und krümmte sich vor Schmerzen.“ Auch Anwohner hatten die Schreie der jungen Frau vernommen: „Wir saßen auf dem Balkon und haben die Schreie gehört. Da bin ich sofort raus, meine Freundin brachte Verbandszeug, streichelte und beruhigte die junge Frau bis der Rettungswagen eintraf.“ Auch die Richterin wandte sich mit den Worten „Sie haben sich alle sehr ehrenwert verhalten“ an die Ersthelfer.
Die Studentin hatte in ein künstliches Koma versetzt werden müssen, erst nach fünf Wochen konnte sie die Klinik verlassen. Die Messerstiche waren unter anderem in Leber, Lunge und Milz eingedrungen.
Der Angeklagte steht auch wegen einer versuchten Vergewaltigung an einer anderen Frau vor Gericht, mutmaßlich hatte er auch bei Laura G. ein Sexualmotiv. Der Pakistaner entschuldigte sich vor Gericht über seinen Anwalt, er wäre betrunken gewesen. Die Staatsanwaltschaft wertet den Fall als versuchten Mord, bei dem voraussichtlich Mitte März verkündeten Urteil könnte Kashif M. eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen. (tw)
Die „Einzelfälle“ scheinen sich sehr auszubreiten. UNGLAUBLICH. Solche Menschen haben in Deutschland jegliches Bleiberecht verloren und sollen abgeschoben werden. Mit dem gesunden Menschenverstand ist das nicht mehr zu fassen. Genau so wie der Überfall in Taufkirchen und die anderen Verbrechen.
„Der Pakistaner entschuldigte sich vor Gericht über seinen Anwalt, er wäre betrunken gewesen.“
Deutsche Anwälte und ihr Ethos. Bei Mord, Totschlag, sonstigen Gewaltverbrechen… den in Deutschland praktizierenden Anwälten fallen sofort die besten Schutzbehauptungen ein.
„Die Staatsanwaltschaft wertet den Fall als versuchten Mord, bei dem voraussichtlich Mitte März verkündeten Urteil könnte Kashif M. eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen.“ …
„Könnte“, aber wir wissen es doch besser. Das wäre dann wohl eher die Ausnahme. Denn man beachte ja, der Pakistani war ja betrunken. Und überhaupt, eigentlich ist der ja auch viel mehr Opfer, statt Täter. Der ist ein armer, verfolgter Flüchtling, der all unsere Zuneigung braucht. Wir sollten ihn lieber in die Armen nehmen, anstatt diesen armen Flüchtling zu bestrafen. „Wir haben dich ganz doll lieb, aber bitte, bitte, bitte, sei bei deiner nächsten Vergewaltigung bitte nicht ganz so brutal … einverstanden?“.
Ich denke man wird ihn politisch correct zu einer Beqährungsstrafe verdonnern.
Natürlich, welcher Idiot hofft da noch auf andere Maßnahmen?
Mit gleicher Münze…