Bonn. Ali M., 34 jähriger Syrer mit Aufenthaltserlaubnis, ist aktuell vor dem Bonner Landgericht wegen Vergewaltigung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, auf einer Party im letzten Jahr eine 15jährige Deutsche vergewaltigt zu haben. Ihr wurde nach eigener Aussage plötzlich übel und sie bekam Kopfschmerzen. Deswegen habe sie sich in das Bett des Gastgebers, Ali M., gelegt. Dieser habe sie gegen Ende der Party vergewaltigt und das sich wehrende Mädchen geschlagen. Noch am selben Tag habe das verstörte Mädchen zusammen mit seiner Mutter die Polizei aufgesucht. In Begleitung der Beamten fuhr die Familie zur Uni-Klinik, wo Ärzte und Polizisten gemeinsam DNA-Spuren sicherten. Darin konnte eindeutig die DNA des Angeklagten sichergestellt werden.
Dieser behauptet nun vor Gericht, er hätte einen Filmriß und könne sich an das Geschehene nicht erinnern. Am Abend der Party habe er Bier und Whiskey getrunken und auch Joints geraucht. Im Falle einer Verurteilung erwartet ihn eine Mindeststrafe von zwei Jahren. (tw)
Mit fünfzehn Jahre sollte man so reif sein, sich nicht zu einem Syrer ins Bett zu legen. Sie hätte ein Taxi rufen müssen. Nichts desto trotz muß der 34 jährige Syrer hart bestraft werden, zumal das Mädchen noch minderjährig ist und weil er ihre Situation ausgenutzt hat. (Vorausgesetzt, das Mädchen sagt die Wahrheit)
Wie blauäugig muss man sein, um zu fremden Menschen auf eine Party zu gehen.
Meine Eltern haben mir beigebracht nicht zu/mit fremden Menschen zu gehen.
Und genau das habe ich meinen Kindern auch weitergegeben.