„Ausländische Agenten“ haben es in Rußland schwer: Lewada-Zentrum zieht vor den EGMR

17. Januar 2017

Moskau. In Rußland weht ausländischen Organisationen seit geraumer Zeit ein schärferer Wind ins Gesicht. Sie müssen sich registrieren lassen und ihre Finanzierung offenlegen. Mit dieser Maßnahme möchte Moskau den ausländischen Einfluß auf die eigene Politik eingrenzen.

Von dieser Maßnahme betroffen sind nicht nur Organisationen wie etwa die „Open Society“-Stiftungen des Multimilliardärs und „Philanthropen“ George Soros. Auch das vergleichsweise renommierte Meinungsforschungsinstitut Lewada-Zentrum sieht sich betroffen. Es wurde vom Moskauer Justizministerium als „ausländischer Agent“ klassifiziert.

Das will sich das Institut nicht gefallen lassen. Es zog deshalb jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).Die Agentur Interfax zitiert den Anwalt des Instituts mit den Worten: „Wir haben eine Klage eingereicht, weil die Bezeichnung gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.“

Die Einstufung mißachte sowohl das Versammlungsrecht als auch das Diskriminierungsverbot. Das russische Justizministerium hatte das Lewada-Zentrum kurz vor der Parlamentswahl im September 2016 auf eine Liste „ausländischer Agenten” gesetzt, weil es Geld aus dem Ausland erhalten haben soll.

Seit 2012 verpflichtet das Gesetz Nichtregierungsorganisationen (NGOs), sich entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie sich politisch betätigen und sich mit Mitteln aus dem Ausland finanzieren. (mü)

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