München. Gegen den Kopp-Verlag wurde vor dem Landgericht München seitens des Bayerischen Rundfunks (BR) eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Verlag darf eine DVD, die parallel mit der Buch-Neuerscheinung „Der Links-Staat“ erschien, vorerst nicht mehr vertreiben. Darin sind auch Ausschnitte eines BR-Interviews mit der Leiterin der Münchner Fachstelle gegen Rechtsextremismus, Miriam Heigl, zu sehen. In dem Buch der Autoren Christina Jung und Torsten Groß werden die Verbindungen von Medien und Politik mit linksextremen Gruppierungen kritisiert.
Der Bayerische Rundfunk beansprucht nun die Urheberrechte an einer eingeblendeten Bauchbinde und einer Sprecherstimme. Außerdem sei die Einspielung zu lang und nicht ausreichend gekennzeichnet gewesen. Für den Autor Torsten Groß ist das ein Akt der Zensur: „Die Recherchen passen dem BR nicht, und gegen die Inhalte kann man schwer vorgehen, also ist die Masche mit dem Urheberrecht der neue Trick, um kritische Stimmen zu unterbinden“, erklärte er gegenüber einer Zeitung. (tw)
Nein, neu ist die Nummer nicht, welche mit der Berufung auf das Urheberrecht abgezogen wird, um auf einstweilige Verfügungen oder sogar Verbote hinzuarbeiten.
Den Inhalt der besagten DVD kenne ich leider (noch?) nicht, aber daß damit ein empfindlicher Nerv des verlogenen Links-Establishments gut getroffen wurde, kann man sich auch so ausrechnen. Denn wenn sich Fakt um Fakt, Beleg um Beleg aneinanderreiht – so etwas können diese vor Gericht klagenden Herrschaften überhaupt nicht gebrauchen.
Es wird Ihnen nicht gelingen, die Wahrheit zu unterdrücken! Der Unrechtsstaat wird den Kampf gegen die Wahrheit nicht gewinnen! Dadurch werden immer mehr Bürger munter und aufmerksam und erkennen, wie die Merkel-US-Mafia uns abschaffen will!
Rundfunk-Interviews sind ÖFFENTLICH, sie dürfen jederzeit benutzt werden. Also soll KOPP eine Abdruck-Lizenz besorgen- kann max 100 € kosten. Wenn BR das verbeitet, hat Kopp en Beweis, dass Rundfunk staatlich und nicht öffentlich ist.
Wer glaubt, im Heimatland der relativ konservativen CSU, der Partei von Laptop und Lederhose, würden die Uhren anders ticken als in den restlichen fünfzehn linkskartellverseuchten Bundesländern, der irrt. Die bayerische Landeshauptstadt München ist eine Hochburg des Linksextremismus und der Bayerische Rundfunk offenkundig auch nicht besser – soll heißen: politisch neutral – als beispielsweise der Norddeutsche und der Westdeutsche Rundfunk.
Ich denke aber, daß in diesem Fall einer derartigen getarnten Zensur (widerspricht Artikel 5(1) Grundgesetz) das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, zumal die Verfügung des Landgerichts München nur einstweilig und nicht endgültig ist.
Wie war das noch mit dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen?
Das oben eingeblendete Bild zeigt mit Sicherheit die Antifa, die
immer gegen das Vermummungsverbot straffrei verstoßen darf!