Grenzverletzung ist kein Kavaliersdelikt: Zehn Jahre Haft für gewalttätigen „Flüchtling“

2. Dezember 2016

Budapest. Die ungarische Justiz hat jetzt ein Exempel statuiert und deutlich gemacht, daß die Verletzung der ungarischen Staatsgrenze kein Kavaliersdelikt ist: ein Gericht hat jetzt einen einen „syrisch-zyprischen“ Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er sich im vergangenen Jahr an den Krawallen an der serbisch-ungarischen Grenze beteiligt hatte.

Der Mann soll bei den damaligen Krawallen Steine auf Polizisten geworfen haben, um damit eine Grenzöffnung zu erzwingen. Nach ungarischem Recht ist damit der Straftatbestand eines „Terrorakts” erfüllt.

Der 40jährige Ahmed H. brach in Tränen aus, als ihm das Urteil eröffnet wurde. Die Strafe ist die höchste, die während der jüngsten „Flüchtlings“krise ausgesprochen wurde. Der Verurteilte gehörte zu einer Gruppe von „Flüchtlingen“, die illegal am 16. September 2015 nach Ungarn eingereist waren. Zuvor hatte er andere Migranten mit einem Megaphon aufgewiegelt. Hunderte „Flüchtlinge“ zwangen damals die Sicherheitsbeamten, die Grenze zu öffnen; die Polizei versuchte, die Lage mit Wasserwerfern und Tränengas unter Kontrolle zu bringen. (mü)

 

Bildquelle: Wikimedia/Mohamed_Ali_MHENNI/CC_BY-SA_3.0  (Bild bearbeitet)

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