Bremen. Ein sogenanntes „unbegleitetes Flüchtlingskind“ aus Westafrika soll am vergangenen Sonntag zwei Frauen in seiner Wohnung vergewaltigt haben. Die Bremer Polizei nahm den 18jährigen Asylanten vorläufig fest.
Der Asylbewerber lockte zwei gleichaltrige junge Frauen zunächst in seine Wohnung im Bremer Westen. Als die Frauen die Wohnung verlassen wollte, schloß der 18Jährige die Tür ab und bedrohte die Frauen mit einem Messer. Daraufhin soll das „Flüchtlingskind“ die beiden Frauen während der Nacht mehrfach vergewaltigt haben. Ein ebenfalls 18jähriger Freund des Täters, mutmaßlich ebenfalls aus der Gruppe der „unbegleiteten kriminellen Ausländer“ (Polizeibericht), kam später hinzu und soll ebenfalls gegen den Willen eines Opfers sexuelle Handlungen durchgeführt haben.
Nachdem die Frauen am Sonntag ihren Peinigern entkommen konnten, benachrichtigten sie umgehend die Polizei. Einsatzkräfte nahmen laut Polizeibericht das 18jährige „Flüchtlingskind“ in seiner Wohnung vorläufig fest. (tw)
Wieso haben (Flüchtlings)kinder eine Wohnung?
Seit wann ist man mit 18 noch minderjährig?
Wohnung – volljährig
Volljährig – straffähig
ODER
Flüchtlingskind – minderjährig – keine Wohnung
Was denn bitte nun?
Wie kann man sich von solchen sogenannten Flüchtlingskindern in die Wohnung locken lassen?Wie Naiv ist das?
Und wie immer geht das Verfahren so aus, dass diese Täter wieder freigelassen werden. So weit ich was weiß steht bei Vergewaltigung eine Freitsstrafe bis zu 5Jahren an. Aber solche Urteile werden ja nur gegen deutsche Straftäter gefällt.
Vertrauen ist die Möglichkeit, künftige Handlungen eines Dritten abschätzen zu können. Ein Prozess, der Zeit und Auffassungsgabe benötigt. Leiter hat man in unserem System vergessen, unserer Jugend solche einfachen Grundsätze näher zu bringen. Tja… nicht jeder Schwarze ist halt ein ach so dufter MTV-Rapper und nicht alle Schwarzen sind von einer wunderbaren Aura des Friedens und der Harmonie beseelt.