Keine Ansprüche im Südchinesischen Meer: Den Haag düpiert China

13. Juli 2016
Keine Ansprüche im Südchinesischen Meer: Den Haag düpiert China
International
2
Foto: Symbolbild

China hat jetzt vor dem Ständigen Schiedsgericht in Den Haag eine Niederlage eingesteckt: im Streit um ein drei Millionen Quadratkilometer großes Seegebiet im Südchinesischen Meer gaben die fünf internationalen Richter den Philippinen recht, die den Fall 2013 vorgebracht hatten. Das Gericht wies die weitreichenden Ansprüche Pekings zurück und argumentiert, die Volksrepublik habe keine historischen Ansprüche in den Gewässern.

Im Vorfeld hatte Peking bereits erklärt, das Schiedsgericht sei nicht zuständig, weshalb man den Richterspruch ignorieren werde. Der Beschluß ist zwar rechtlich bindend, allerdings gibt es keine konkreten Vorgehensweisen, um seine Umsetzung zu erzwingen.

Die Philippinen hatten das Schiedsgericht angerufen, um unter anderem die Ausbeutung von Bodenschätzen im Südchinesischen Meer durch die Volksrepublik zu verhindern. Die Führung in Peking, die sich dabei auf eine Karte aus den 1940er Jahren stützt, beansprucht weite Teile des Seegebiets für sich und hat mehrere Riffe zu künstlichen Inseln ausgebaut.

Unter dem Meer werden reiche Öl- und Gasvorkommen vermutet. Außerdem ist es für den Fischfang wichtig. Um die Seegrenzen und Verantwortungszonen im Süd- und Ostchinesischen Meer streiten sich seit Jahren China, Japan, Taiwan, Vietnam und die Philippinen. Ein weiterer Partner im Spiel ist Washington – die USA argwöhnen, daß China auf den inzwischen künstlich aufgeschütteten Inseln Militär- und Radareinrichtungen installieren und eine vorgeschobene Verteidigungslinie im Pazifik errichten will. (mü)

2 Kommentare

  1. Ekelpaket sagt:

    Dieser Entscheid geht China am A. . . . .vorbei.
    Gut so. Was solche Juristen anrichten sieht man am BVerfG.

  2. vratko sagt:

    Und was sagen diese 5 internationalen Richter des ständigen Schiedsgerichtes zu einem von Obama unterzeichneten US-Gesetz, welches den gesamten Weltraum zur US-Verwaltungszone erklärt?????

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert