Islamische Kinderehen: Regierung kündigt gesetzliches Verbot an

14. Juni 2016

Berlin. Kinderehen beschäftigen nun auch die Bundesregierung. Nachdem im Zug der Asylkrise mehrere  hundert Kinderehen registriert wurden, will die Große Koalition nun mit einer Gesetzesverschärfung dagegen vorgehen.

Die Justizministerkonferenz sieht großen Handlungsbedarf in der Angelegenheit, berichtet der Fernsehsender n-tv. „Wir brauchen ein eindeutiges Gesetz“, sagte Thomas Kutschaty (SPD), der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, der „Bild“-Zeitung. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) unterstützt die Pläne. „Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, schon gar keine minderjährigen Mädchen.“ Angesichts der oftmals im Ausland geschlossenen Kinderehen müsse der Jugendschutz in Deutschland konsequent umgesetzt  werden.

In der vergangenen Woche hatte ein Fall aus Bamberg für Aufsehen gesorgt. Das dortige Oberlandesgericht hatte eine nach islamischem Brauch geschlossene Ehe zwischen einer 15jährigen um ihren 20jährigen Cousin aus Syrien für rechtmäßig erklärt. (ag)

6 Kommentare

  1. Deutschsachse sagt:

    Inzuchtheiraten sind in Deutschland angeblich verboten.

  2. Dummdorf-Gabriel sagt:

    Was denn nun ?
    Gerichte erlauben, der Gesetzgeber verbietet ?
    Rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln.
    Der Islam ist Faschismus pur.

  3. Klaus Bering sagt:

    Das Richter eine Ehe mit Kindern als rechtmäßig erklären ist eine Ungeheuerlichkeit.

  4. Behrmann sagt:

    Die juristische Problematik liegt hier bei den sog. Importbräuten. Es ist nach der jetzigen Rechtsprechung(*) durchaus möglich das ein 60jähriger nach Syrien fliegt, dort eine (oder mehrere) 14jährige Mädchen heiratet und sie nach D bringt. Sofern diese Ehe nach islamischem Brauch geschlossen wurde, geht das in Ordnung.

    (*)Revision ist noch nicht durch. Die Thematik der Revision wird der Begriff „islamischer Brauch“ sein. Dann hätten wir zweierlei Recht, denn im obigen Bsp würde ein Nichtmoslem dafür ins Gefängnis gehen.

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