Budapest. Das ungarische Parlament hat dem Land jetzt mit den Stimmen der Regierungspartei Fidesz und denen der stärksten Oppositionspartei, der Jobbik, eine Reihe von Verfassungsänderungen verordnet, die der Regierung bei Terrorgefahr Notmaßnahmen ermöglichen.
Demzufolge kann künftig im Fall einer terroristischen Bedrohung der Ausnahmezustand verhängt werden. Erforderlich ist dazu die Zustimmung von zwei Dritteln der Parlamentsabgeordneten. Im Rahmen des Ausnahmezustandes können bestimmte Gesetze außer Kraft gesetzt und außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen werden. Die Regierung muß dabei den Staatspräsidenten und die zuständigen Parlamentsausschüsse fortlaufend über die getroffenen Maßnahmen unterrichten. Der Ausnahmezustand ist auf maximal 15 Tage begrenzt. Während dieses Zeitraums können auch die Streitkräfte mobilisiert werden, wenn Polizei- und Sicherheitskräfte nicht ausreichen.
Das ungarische Parlament billigte im gleichen Zuge auch ein Anti-Terror-Paket des Innenministeriums, das unter anderem die Einrichtung eines Anti-Terror-Informations- und Analysezentrums vorsieht. (mü)